Donnerstag29. Januar 2026

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Weiterbetrieb von Doel 1 und 2 nicht rechtens?

Weiterbetrieb von Doel 1 und 2 nicht rechtens?
(dpa/Julien Warnand)

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Verstößt der Weiterbetrieb der Atomreaktoren Doel 1 und 2 gegen EU-Wettbewerbsrecht? Ein belgischer EU-Abgeordnete beschwert sich in Brüssel.

Der belgische Europaabgeordnete Pascal Arimont hat sich nach einem Medienbericht bei der EU-Kommission wegen des umstrittenen Weiterbetriebs der Atomreaktoren Doel 1 und 2 bei Antwerpen beschwert. Der christsoziale Politiker aus dem deutschsprachigen Osten Belgiens frage, ob die Vereinbarung zwischen dem Staat und dem Betreiber Electrabel zu den verlängerten Laufzeiten mit EU-Wettbewerbsrecht vereinbar sei. Das berichtete die Nachrichtenagentur Belga am Donnerstag.

Die europäischen Wettbewerbsregeln schreiben vor, dass staatliche Beihilfen für Unternehmen bei der EU-Kommission angemeldet werden müssen und nicht den freien Wettbewerb verfälschen dürfen.

Kritik

In Luxemburg und Deutschland wird kritisiert, dass die Reaktoren Doel 1 und 2 bis 2025 weiterlaufen sollen und nicht – wie ursprünglich geplant – stillgelegt werden. In Belgien wenden sich die Grünen gegen den Weiterbetrieb.

Belgiens Atomanlagen gelten als veraltet, es kommt immer wieder zu Zwischenfällen. Am 25. Dezember nahm Electrabel die umstrittene Anlage Doel 3 nur vier Tage nach dem Wiederhochfahren wieder vom Netz, da an einer Heißwasserleitung im konventionellen Teil des Kraftwerks ein Leck klaffte.

Zuvor war es am etwa 90 Kilometer von Luxemburg entfernten Standort Tihange zu einem Brand an einer elektrischen Schalttafel gekommen. Reaktorblock 1 schaltete sich automatisch ab. Er wurde inzwischen wieder hochgefahren.