Dem 38-Jährigen wurde vorgeworfen, er hätte drei Strafzettel im Wert von 72 Euro nicht gezahlt. Der Mann erklärte im Prozess , dass er wegen technischer Probleme seinen Wagen im Mai 2014 auf dem Glacis- Parkplatz abstellen musste. Dieser wurde anschließend abgeschleppt.
«Meine Frau hatte den Wagen danach bei der ‚fourrière‘ abgeholt. Die Beamten erklärten ihr, sie müsse insgesamt 900 Euro zahlen. Sowohl für den Abschleppdienst als auch für die Strafzettel. Nachdem meine Frau diese Summe gezahlt hatte, waren wir der Meinung, alle Rechnungen seien beglichen,» so der Beschuldigte anlässlich der Gerichtsverhandlung.
72 Euro
Kurze Zeit später habe er eine Mahnung erhalten, dass noch Strafzettel im Wert von 72 Euro ausstehen würden. Er wunderte sich und zahlte erst mal nicht. Danach wurde ihm ein Strafbefehl zugeschickt. Der Mann aber legte Berufung gegen dieses Schreiben ein. Deswegen musste er sich nun vor Gericht verantworten.
Laut der Staatsanwaltschaft handelt es sich bei den drei Knöllchen um Strafzettel, die er bereits im April erhalten hätte. Er selbst erklärte, es sei nie seine Absicht gewesen, die Strafzettel nicht zu zahlen. Die Staatsanwaltschaft forderte ein Geldstrafe von 120 Euro. Die Richter hingegen haben den Mann aber freigesprochen.
Zu Demaart
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