2014 zogen von Mai bis Juni rund 100 Aktivisten auf dem „March for Freedom“ von Straßburg nach Brüssel, um gegen die Flüchtlings- und Asylpolitik und insbesondere die europäische Agentur zur Überwachung der EU-Außengrenzen Frontex zu protestieren. Am 5. Juni legten die Aktivisten einen Stopp auf dem Kirchberg ein, wo die EU-Innenminister tagten, und hielten eine spontane, nicht angemeldete Kundgebung ab.
Einige Demonstranten sollen versucht haben, die Ministerkonferenz zu stürmen. Die Polizei verhinderte dies und brachte die Aktivisten hinter die Absperrungen. Erst danach wurden mehrere von ihnen festgenommen. Vor Gericht müssen sich nun sechs Personen verantworten, denen u.a. bewaffnete Rebellion, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Beamtenbeleidigung und Widerstand gegen die Staatsgewalt vorgeworfen wird.
Video
Am Mittwoch, dem ersten Prozesstag, wurde ein Video gezeigt, das die Lage während der Demonstration auf place de l’Europe zeigt. Am Donnerstag wurden die Polizisten sowie die Angeklagten gehört. Einer der Ordnungshüter sagte aus, die Gewalt sei von den Demonstranten ausgegangen: „Die Gewalt an diesem Tag war geplant, um mediale Aufmerksamkeit zu erzeugen.“ Außerdem sollen die Polizisten beschimpft worden sein.
Während des Einsatzes erlitten mehrere Polizeibeamten Schürfwunden sowie Verbrennungen im Gesicht und an den Armen, die durch eine bislang noch unbekannte Flüssigkeit verursacht wurden. Wer diese versprühte, konnte nicht ermittelt werden.
Einer der Polizisten will einen Demonstrationsteilnehmer mit einer Plastikflasche in der Hand gesehen haben. Er sagte vor Gericht aus, gesehen zu haben, wie sich eine chemische Reaktion in der Flasche entwickelte. Diese ominöse Flasche konnte jedoch keinem der Aktivisten zugeordnet werden. Fakt ist, dass Spuren von Pfefferspray auf den Uniformen der Beamten gefunden wurden.
Schadensersatz
Eine Polizistin sprach von traumatischen Erlebnissen an dem Tag. Sie erlitt eine Platzwunde sowie Verbrennungen im Gesicht und an den Armen. Durch die offene Wunde konnte eine HIV-Infektion nicht ausgeschlossen werden. Um der Krankheit entgegenzuwirken, musste sie über Monate unzählige Pillen zu sich nehmen. Die Polizistin gab ebenfalls an, von einem der Angeklagten unsittlich berührt worden zu sein.
In einer Zivilklage forderten die Beamten zwischen 2.000 und 9.000 Euro Schadensersatz von den Angeklagten.
Die Beschuldigten ihrerseits sprachen von einem Mangel an Kommunikation vonseiten der Polizei. Sie seien in friedlicher Absicht gekommen und die Gewalt sei von den Ordnungshütern ausgegangen. Zahlreiche Demonstranten trugen ebenfalls Verletzungen davon, was ärztliche Atteste belegen. Aus Angst vor einer Retourkutsche seitens der Polizei führte jedoch keiner der Verletzten Klage.
Fehlende Kommunikation
Ein weiterer Kritikpunkt war die fehlende Kommunikation der Polizei. Die Beamten hätten weder, wie in Deutschland üblich, Durchsagen per Megafon gemacht noch mit den Aktivisten gesprochen. Sie seien einfach ohne Vorwarnung hinter die Absperrungen zurückgedrängt worden.
Die Anwältin der Angeklagten, Me Laura Urbany, wirft den Polizisten vor, den Demonstranten mit zahlreichen Vorurteilen begegnet zu sein. Ihrer Auffassung nach sei der Tatbestand der Rebellion nicht zu erkennen gewesen.
Der Prozess wird am Freitag fortgesetzt.
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