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Von Freispruch bis 700 Euro Geldstrafe

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Vor Gericht wurden am Donnerstag vier Männer und eine Frau zwischen 45 und 70 Jahren unter anderem wegen Aufruf zum Fremdenhass und Rassismus zu Geldstrafen zwischen 500 und 700 Euro verurteilt.

Laut dem Ermittler haben die fünf Angeklagten auf der Facebook-Seite „Ech hun mäin Lëtzebuerg gären“ fremdenfeindliche Kommentare veröffentlicht. „Auf dieser Seite war ein Video gepostet worden, auf dem zu sehen war, dass Männer in orientalischen Kleidern eine westliche Frau geschlagen und gedemütigt haben. Das Video wurde aber relative schnell wieder von der Seite gelöscht“, so der Ermittler im Prozess. Unter diesem Video haben die Angeklagten folgende Kommentare geschrieben: „All déi missten vun Moies bis Owes bombardeiert gin“ oder „Et sinn alles Drecksbazillen“. Die angeklagte Frau erklärte vor Gericht sogar, dass sie jederzeit erneut einen solchen Kommentar veröffentlichen würde. „Ich habe mit meinem Kommentar nicht alle Araber visiert, sondern jene Männer, die die Frau auf dem Video gedemütigt haben.“

Auch die anderen Angeklagten gaben im Zeugenstand an, sie seien wütend gewesen und deswegen hätten sie aus der Wut heraus diese Kommentare verfasst. Die Staatsanwaltschaft forderte eine Geldstrafe gegen drei der fünf Beschuldigten. Bei zwei von ihnen wurde eine Haftstrafe von sechs Monaten beantragt. Am Donnerstag wurden sie zu Geldstrafen zwischen 500 und 700 Euro verurteilt. Ein Mann wurde aber freigesprochen.

Weiteres Urteil

Dieser Mann aber musste sich in einem weiteren Prozess wegen ähnlichen Taten verantworten. Auch in diesem Fall erging am Donnerstag das Urteil. Unter anderem auf der Facebook-Seite von RTL hat der Mann unter einem Artikel, bei dem es um vier Studenten aus Luxemburg ging, die den Flüchtlingen in Calais helfen wollten, geschrieben: „Géing op déi schéissen“. In der Gerichtsverhandlung erklärte der Mann, es würde sich dabei nicht um die Studenten handeln, denn: „Dat sinn der jo vun eis aus Lëtzebuerg. Ech halen ëmmer zu menge Leit.“

Auf die Frage der Richterin, warum er diesen Kommentar verfasst hat, erklärte der Mann: „Ich war wütend, weil immer wieder in den Medien zu lesen war, dass die Flüchtlinge in Calais die Polizisten angegriffen haben.“ Gefordert wurde eine sechsmonatige Gefängnisstrafe sowie eine Geldstrafe. Das Gericht entschied aber den Mann zu einer Geldstrafe von 500 Euro zu verurteilen.