Versicherungen müssen künftig einheitliche Tarife für Frauen und Männer anbieten. Die Beiträge dürfen sich einem EU-Urteil zufolge nicht nach dem Geschlecht richten. Jetzt könnten die Tarife für alle Versicherten teurer werden, warnt die Branche. Die EU-Kommission und Verbraucherschützer begrüßten das Urteil trotzdem.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied am Dienstag in Luxemburg, die bislang übliche Berücksichtigung des Geschlechts als «Risikofaktor» für Versicherungsbeiträge diskriminiere Frauen und sei deswegen ungültig (Rechtssache C-236/09). Die Richter geben der Branche eine Frist für die Umstellung bis zum 21. Dezember 2012.
Ausnahmeklauseln
Nach EU-Recht müssen Männer und Frauen grundsätzlich gleich behandelt werden, doch bislang gibt es bei Versicherungen Ausnahmeklauseln. So werden Versicherungstarife nach dem statistischen Risiko kalkuliert. Dabei spielt das Geschlecht häufig eine zentrale Rolle. Weil Frauen statistisch gesehen einige Jahre älter als Männer werden, zahlen sie beispielsweise höhere Beiträge für private Rentenversicherungen. Umgekehrt bezahlen Frauen weniger für die Kfz-Versicherung, weil sie weniger Unfälle verursachen.
Laut EU-Kommission erlauben derzeit alle 27 EU-Länder geschlechtsspezifische Tarife. Acht EU-Länder wie die Niederlande und Belgien hätten auf Unisex-Tarife für Autoversicherungen umgestellt. Nach Ansicht der Richter läuft die bei Versicherungen übliche Ausnahmeregel «der Verwirklichung des Ziels der Gleichbehandlung von Frauen und Männern zuwider und ist daher nach Ablauf einer angemessenen Übergangszeit als ungültig anzusehen».
Sie müssen angemeldet sein um kommentieren zu können