Generell stimmt die Landwirtschaftskammer den Zielen, die in den sektoriellen Plänen angestrebt werden, zu. Eine bessere Landesplanung und eine Reduzierung des Flächenverlusts sind der richtige Weg. Augenblicklich werden pro Jahr 400 Hektar an Fläche verbraucht. Es sei richtig, diesen Verbrauch nach unten zu drücken, so Marco Gaasch, Präsident der Landwirtschaftskammer.
Allerdings hege man die Befürchtung, dass dies zu einem großen Teil auf Kosten der landwirtschaftlichen Nutzfläche gehen soll. Alleine im sektoriellen Plan „Wohnungen“ würden 467 ha für so genannte „zones d’envergure“ zurückbehalten. Hinzu kämen eine noch unbekannte Anzahl an Hektar durch die Vergrößerung der Bebauungspläne der Gemeinden. Dies werten die Landwirte als einen Angriff auf das landwirtschaftliche Produktionspotenzial. „Wären Verdichtungsmaßnahmen nicht sinnvoller?“, fragt Marco Gaasch. Auch die „zones d’envergure“ seien eine Gefahr. Wenn ein landwirtschaftlicher Betrieb von einem „solchen Block in der Landschaft“ getroffen werde, bedeute dies sein Ende. Hier werde existenzbedrohend ohne Nuancen vorgegangen.
604 Hektar sind weg
Auch der sektorielle Plan „Aktivitäten“ bedeutet einen weiteren Flächenverlust von 604 ha. Hinzu kämen die Pufferzonen von 300 Metern Durchmesser, die bei einer solchen Aktivitätszone eingeführt werden soll. Dies könnte bei 2 ha Zone insgesamt 36 ha Pufferzone bedeuten.
Die Befürchtungen der Kammer, dass in diesen Zonen auch keine landwirtschaftlichen Aktivitäten stattfinden dürfen, hat Staatssekretär Camille Gira gestern auf Nachfrage des Tageblatt hin allerdings entschärft.
Es geht um Häuser
Es gehe nicht um die landwirtschaftliche Nutzung, sondern um Häuser, so Camille Gira. Man wolle vermeiden, dass die Gemeinden solche Zonen einrichten und später Wohnungsbauten erlauben, die immer näher an diese Zonen heranrücken könnten.
Die Kammer wundert sich auch, dass die Landwirtschaft als solche im sektoriellen Plan Landschaftsschutz eigentlich nicht mehr vorkomme. Sie fordert, dass die Landwirtschaft als Aktivität in allen vier Plänen festgehalten werden müsse. Mit dem Plan Landschaftsschutz hat die Kammer ebenfalls ein Problem – nämlich dass hier Naturschutz betrieben werden soll. Landesplanung sei jedoch kein Instrument für den Naturschutz, für den es gesetzliche Bestimmungen gibt.
Vorkaufsrecht auf einem Drittel des Territoriums
Ganz besonders jedoch ist man über das Vorkaufsrecht des Staates besorgt, das sich in diesem Plan auf fast ein Drittel des nationalen Gebietes beziehen würde. Gedacht ist dieses Vorkaufsrecht für eventuelle Ausgleichsmaßnahmen beim Flächenverbrauch. Sorgen machen sich die Landwirte auch bei der Frage, was ein Landwirt künftig noch bauen darf.
Beim Landschaftsschutz sollen die Gemeinden das Recht bekommen, Vorschriften zur Baugestaltung zu machen. Dieses Recht liegt aktuell bei der Naturschutzverwaltung. So sollte es bleiben, verlangt die Kammer, die Planungssicherheit für landwirtschaftliche Betriebe einfordert.
Zu Demaart
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