Die Klage wegen «Missbrauch einer marktbeherrschender Stellung» wurde von einer namentlich nicht genannten Firma eingereicht. Spezifischer ging es bei der Klage um die Übernahme von CinéBelval (in Esch/Alzette) durch die Utopia Gruppe im April 2013.
Bereits vor der Übernahme von CinéBelval hatte die Utopia Gruppe bereits eine «dominierende Stellung» auf dem Markt der Betreiber von Kinos in Luxemburg, schreibt der die Luxemburger Wettbewerbsbehörde «Conseil de la Concurrence» in einer Pressemeldung. CinéBelval wäre dabei theoretisch landesweit der einzige Kino-Komplex gewesen, der einen Konkurrenzkampf mit Utopia überhaupt hätte führen können, so die Behörde weiter.
Utopia als «quasi-Monopol»
Nun, nach der Übernahme, befinde sich Utopia in der Stellung eines «quasi-Monopols» wieder, schlussfolgert der «Conseil de la Concurrence». Dennoch wird die Behörde nicht handeln. Um wegen «Missbrauch einer marktbeherrschender Stellung» gegen Utopia vorzugehen, hätte ein anti-Wettbewerbs-Benehmen auf dem Markt festgestellt werden müssen. Dies konnte die Behörde aber nicht feststellen.
Im Gegenteil: Die Untersuchungen durch die Wettbewerbshüter hätten ergeben, dass CinéBelval ein «geschwächtes Unternehmen war, das wahrscheinlich, ohne die Übernahme durch Utopia, vom Markt verschwunden wäre», schreibt die Behörde weiter.
Eine Grundsatzentscheidung
Des Weiteren ist die Behörde der Überzeugung, dass die Übernahme positive Konsequenzen für diesen Markt mit sich gebracht hat. Arbeitsplätze und ein Kino-Komplex für den Süden des Landes wurden gerettet.
Das das Verfahren gegen Utopia wurde somit, ohne jegliche Folgen, klassiert. Diese Entscheidung der Behörde sei eine Grundsatzentscheidung, die das Benehmen von Unternehmen in marktbeherrschender Stellung künftig verändern könne.
Sie müssen angemeldet sein um kommentieren zu können