Das 2009 in Kraft getretene Unesco-Übereinkommen zum Schutz des Kulturerbes unter Wasser verhindert dies ab dem 15. April. Das Abkommen schützt nur Wracks, die mindestens 100 Jahre unter Wasser liegen. Unesco-Generaldirektorin Irina Bokova rief am Donnerstag in einer Erklärung zugleich Taucher dazu auf, am Wrack der «Titanic» keine Gedenkplatten anzubringen oder dort Abfälle zu lagern.
Bokova betonte, dass es noch Tausende andere Wracks gebe, die es zu schützen gelte: «Alle diese alten Wracks sind archäologische Stätten, die einen wissenschaftlichen Wert darstellen; sie sind zugleich die Erinnerung an menschliche Tragödien, die mit dem ihnen zustehenden Respekt behandelt werden müssen.»
Jeder kann ran
Der legendäre Luxusliner «Titanic» liegt in internationalen Gewässern und kann damit nicht von einzelnen Staaten exklusiv beansprucht werden. Die 41 Vertragsstaaten des Abkommens können nun den Verkauf von erbeuteten Gegenständen verbieten sowie Plünderern die Einfahrt in ihre Häfen verbieten.
Die «Titanic» war in der Nacht vom 14. auf den 15. April 1912 rund 300 Seemeilen nordöstlich von Neufundland nach der Kollision mit einem Eisberg im Nordatlantik gesunken. Das Wrack liegt in etwa 4000 Meter Tiefe.
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