Samstag13. Dezember 2025

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Tödlicher Unfall wirft viele Fragen auf

Tödlicher Unfall wirft viele Fragen auf
(dpa-Symbolfoto)

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Im Juni 2014 war ein Motorradfahrer mit seiner Maschine zwischen Lultzhausen und Esch/Sauer unterwegs. Laut späteren Ermittlungen war er nicht zu schnell unterwegs. In einer Rechtskurve kam ihm auf der Gegenfahrbahn ein Lastwagen entgegen. Der Sattelzug dieses Lastwagens soll, so die Ermittler, in der Kurve teilweise über den Mittelstreifen hinausgeragt haben.

Vor Gericht wurde ausgesagt, dass der Motorradfahrer wohl zu einem gewissen Moment erschrocken sei und dann ein starkes Bremsmanöver gemacht habe. Er sei dadurch zu Fall gekommen und gegen die Fahrerkabine des Lastwagens geprallt. Er erlag noch vor Ort seinen Verletzungen (Link).

Vor Gericht wurde am Donnerstagmorgen hauptsächlich über die Frage diskutiert, ob der teilweise Überstand des Sattelzuges den Unfall provoziert haben könnte oder nicht. Ein Gutachter stellte fest, dass die übriggebliebene Fahrbahnbreite von 1,9 Meter eigentlich hätte genügen können, um mit dem Motorrad am Lastwagen vorbei zu kommen.

Gegen Fahrerkabine geprallt

Der Verteidiger des Lastwagenfahrers (der deutsche Staatsangehörige ist laut Zeugenaussagen 40 Jahre lang ohne einen einzigen Unfall gefahren), legte auch Gewicht darauf, dass der Motorradfahrer nicht etwa gegen den erwähnten überstehenden Teil des Stattelzugs, sondern gegen die Fahrerkabine geprallt sei. Da seiner Meinung nach seinem Mandanten keine direkte Schuld am Unfall nachgewiesen werden könne, beantragte der Verteidiger den Freispruch seines Mandanten.

Der Staatsanwalt unterstrich seinerseits, dass der Motorradfahrer nachweislich nicht zu schnell unterwegs war. Er sei zudem auf seiner Fahrbahnseite gewesen und habe die Kurve sauber angesetzt. Sämtliche Ermittlungen hätten zudem ergeben, dass sich der Aufleger des Lastwagens in der Kurve zwischen einem Drittel und der Hälfte seiner Breite auf der Gegenfahrbahn befand. Deshalb sei der Biker erschrocken und habe das fatale Bremsmanöver eingeleitet.

Familie fordert moralischen Schadensersatz

Der Staatsanwalt forderte am Donnerstag eine Gefängnisstrafe von 3 Monaten mit eventuellem Strafaufschub und ein Fahrverbot über 24 Monate. Einem Verbleib der Fahrerlaubnis für berufliche Zwecke versperre er sich nicht. Die Kinder des verstorbenen Motorradfahrers sowie weitere engste Familienmitglieder fordern zudem moralischen Schadenersatz.

Das Urteil wird in diesem Fall am 2. Februar gesprochen.