Der Tod des Terrorverdächtigen Dschaber al-Bakr in der Justizvollzugsanstalt Leipzig wirft Fragen auf. Wie konnte es passieren, dass ein mutmaßlicher Selbstmordattentäter es schafft, sich in Untersuchungshaft selbst zu töten? Nach dem fehlgeschlagenen Festnahmeversuch am Samstag in Chemnitz stehen die sächsischen Sicherheitsbehörden in der Kritik – wieder einmal.
Das Suizid-Risiko seines Mandanten sei bekannt gewesen, sagt der Dresdner Pflichtverteidiger des Syrers, Alexander Hübner, Focus-Online. Sein Mandant habe in der Zelle bereits Lampen zerschlagen und an Steckdosen manipuliert.
«Wenn ein unter Dauerbeobachtung stehender Terrorist offenbar Suizid begeht, dann läuft in sächsischen JVA gewaltig was schief», konstatierte bei Twitter auch die rechtspolitische Sprecherin der Grünen-Landtagsfraktion in Sachsen, Katja Meier.
Kontrollverlust der Behörden?
Der konservative Seeheimer Kreis der SPD twitterte noch in der Nacht vom «totalen Kontrollverlust der Behörden» in Sachsen. Und gerade in diesem Bundesland begeistere sich Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) für unausgebildete Hilfspolizisten, hieß es mit Blick auf die im Freistaat in dreimonatiger Ausbildung zur Unterstützung der unter Personalmangel leidenden Polizei aufgestellten Kräfte.
Er habe noch am Nachmittag mit dem JVA-Leiter telefoniert, sagte Al-Bakrs Anwalt Hübner. Dabei habe dieser ihm versichert, dass sein Mandant ständig beobachtet werde. Dennoch gelang es dem jungen Syrer offenbar, sich das Leben zu nehmen. Nach dpa-Informationen wurde er erhängt in seiner Zelle gefunden. Das Justizministerium bestätigte prompt: Es war Selbsttötung.
Noch kurz vor der Todesmeldung war bekanntgeworden, dass der 22-Jährige seine syrischen Landsleute, die ihn in der Nacht zum Montag überwältigt und der Polizei übergeben hatten, schwer belastet habe. Sie seien keine Helden, sondern Mitwisser, soll er nach Angaben von Ermittlern in den Vernehmungen gesagt haben.
Inwieweit dies ernst zu nehmen ist, blieb freilich im Dunkeln. Aus Karlsruhe, wo die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen führt, gab es dazu keine Antwort. Auch nicht auf die Frage, ob die auch von Politikern bereits gefeierten und für das Bundesverdienstkreuz vorgeschlagenen Syrer mittlerweile nicht mehr nur als Zeugen, sondern womöglich als Verdächtige behandelt würden. Festnahmen habe es keine gegeben, sagt ein Sprecher lediglich.
Mutmaßlicher Komplize nach wie vor in U-Haft
Mit dem Tod Al-Bakrs geht dem Generalbundesanwalt bei den Terror-Ermittlungen der Hauptbeschuldigte verloren. Gegen Tote kann nicht ermittelt werden. Das Verfahren geht dennoch weiter. Denn der Mieter der Chemnitzer Wohnung, in der Al-Bakr seine Anschlagsvorbereitungen auf einen Berliner Flughafen laut Verfassungsschutz getroffen haben soll und in der die Polizei am Samstag 1,5 Kilogramm des hochgefährlichen Sprengstoffs TATP gefunden hatte, sitzt als mutmaßlicher Komplize nach wie vor in U-Haft.
Im Netz wurde derweil um den Tod Al-Bakrs fleißig spekuliert – und es gab Spott und Hähme. «wie? #Sachsen #Albakr #ständigüberwacht», twitterte die Grünen-Bundestagsabgeordnete Renate Künast. «Es gab Zeiten, da hat die Überwachung in Sachsen besser geklappt», ließ das NDR-Satiremagazin Extra 3 in dem Kurznachrichtendienst wissen. Und auch der Mitgründer des fremden- und islamfeindlichen Dresdner Pegida-Bündnisses meldete sich prompt zu Wort: «Ups… wie unerwartet… hab vor wenigen Stunden 500 drauf gesetzt, dass genau das passiert!», schrieb Lutz Bachmann bei Facebook.
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