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Tempolimit: Böse Überraschung

Tempolimit: Böse Überraschung

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Das Tempolimit am Escher Boulevard Charles de Gaulle betrug bis Anfang August 70 km/h. Danach wurde es auf 50km/h reduziert. Viele Fahrer wissen bis heute nichts davon, merken es jedoch spätestens bei der nächsten Polizeikontrolle.

Jahrelang war die Geschwindigkeit am Escher Boulevard Charles de Gaulle auf 70 km/h begrenzt. Bürgerinitiativen hatten sich für ein geringeres Tempolimit stark gemacht. Dem wurde am 7. August entsprochen, als die Straßenbauverwaltung das Tempolimit auf 50 km/h herunterschraubte. Die Folge für viele ahnungslose Autofahrer: Strafzettel wegen Geschwindigkeitsüberschreitung und manchmal auch der Verlust des Führerscheins, zuletzt am frühen Mittwochmorgen. Die Betroffenen sind erbost, dass die Verkehrsteilnehmer nicht im Vorfeld über eine Änderung in Kenntnis gesetzt worden sind, so mehrere aufgebrachte Fahrer am Mittwochmorgen Tageblatt.lu gegenüber.

Laut Nachhaltigkeitsministerium wird die Bevölkerung nicht über Geschwindigkeitsänderungen informiert. Dazu seien die Verkehrsschilder ja da, so Dany Frank, Pressesprecherin in besagtem Ministerium.

«Bei Bauarbeiten oder Vorfahrtsänderungen in der Minettemetropole setzen wir normalerweise die Bevölkerung darüber in Kenntnis. Kommt es aber auf Transitstraßen zu Geschwindigkeitsveränderungen, überlassen wir dies den Verkehrsschildern», sagte uns Henri Hinterscheid, Escher Mobilitätsschöffe.

Vor Gericht ab 80km/h

Zur Erinnerung. Bei einer Überschreitung des Tempolimits von 50km/h passiert folgendes:

Ein Bußgeld im Wert von 49 Euro ist zu entrichten wenn der Verkehrssünder mit bis zu 64 km/h unterwegs ist. Blitzt die Polizei einen Fahrer, der mit bis zu 79 rast, muss er 145 Euro bezahlen und verliert zwei Punkte. In beiden Fällen spricht man lediglich von einem «avertissement taxé».

Kommt ein Fahrer mit mehr als 79 km/h angebraust, wird ein Protokoll erstellt. Sprich, der Fall kommt vor Gericht. Wird der Fahrer schuldig gesprochen, verliert er sechs Punkte. Hat der Verkehrssünder mehr als 89 km/h auf dem Tacho, wird der Führerschein auf der Stelle eingezogen. Hier wird ebenfalls protokolliert. Der Schuldige erhält einen Gerichtstermin.

Radarpistole speichert keine Daten

Öfters forden ertappte Fahrer nach einem Beweis für ihre Freveltat. Laut Polizei können die Beamten dies aber nicht schriftlich beweisen, da die Radarpistole die Daten nicht speichert. In manchen EU-Ländern sind die Ordnungshüter mit Messgeräte ausgerüstet, die das Vergehen speichern. In Luxemburg ist dies nicht der Fall. Man verlässt sich auf das Wort des Polizisten, einem vereidigten Beamten, der demnach vor Gericht auch nicht lügen darf. Den Kürzeren zieht demnach stets der beschuldigte Fahrer.