Sonntag21. Dezember 2025

Demaart Zu Demaart

Headlines

Stipendien: Patchwork-Familien benachteiligt?

Stipendien: Patchwork-Familien benachteiligt?
(Daniel Maurer)

Jetzt weiterlesen !

Für 0,99 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Oder schließen Sie ein Abo ab.

ZU DEN ABOS

Sie sind bereits Kunde?

Luxemburg steht wegen seiner Kriterien bei der Vergabe von Studienbeihilfen wieder in der Kritik.

Grenzgängerkinder, die aus Patchwork-Familien stammen, können neue Hoffnung schöpfen. Laut luxemburgischem Gesetz müssen die biologischen Eltern von Grenzgängerkindern in Luxemburg arbeiten, damit die Kinder eine Studienbeihilfe erhalten können.

Melchior Wathelet, Staatsanwalt am Europäischen Gerichtshof, hat sich allerdings gegen diese Praxis der Stipendienvergabe ausgesprochen. Drei Patchwork-Familien hatten den luxemburgischen Staat verklagt, weil dieser sich weigerte, den Kindern eine Studienbeihilfe zu gestatten. Laut Wathelet kann ein Kind eines Stiefvaters allerdings wie dessen eigenes Kind angesehen werden.

Verstoß gegen EU-Recht

Bereits vor zwei Wochen kritisierte der Generalstaatsanwalt des Europäischen Gerichtshofes Luxemburg, weil die Kinder von Grenzgängern bei den Studienbeihilfen anders behandelt werden als die Nachkommen von in Luxemburg wohnhaften Personen.

Es sei ein Verstoß gegen geltendes EU-Recht, wenn die Beihilfen nur dann gewährt werden, wenn der Antragsteller seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen in Luxemburg gearbeitet hat.

Die Auffassung des Generalanwalts ist zwar nicht bindend, der Europäische Gerichtshof folgt aber generell der Position des Generalanwalts.