Mit der Aufhebung des Hausarrests gab der Staatsrat am Freitag einer Klage eines Mannes statt, der seit Dezember im Zuge des Ausnahmezustands nach der Pariser Terrorwelle bewacht wurde. Das Innenministerium hatte ihm Kontakte zu Islamisten vorgeworfen. Demnach soll er im Mai 2015 dabei erwischt worden sein, wie er die Wohnung eines Journalisten des attackierten Satiremagazins Charlie Hebdo fotografierte.
Doch überzeugte der Mann das Gericht davon, dass seine Mutter im Gebäude nebenan gelebt habe. Zudem habe er nur telefoniert, keine Fotos geschossen.
Nach Behördenangaben vom Dezember sind fast 400 Personen durch den Ausnahmezustand unter Hausarrest gestellt worden.
Weitere drei Monate
Diese Maßnahme soll nach dem Willen der Regierung um weitere drei Monate verlängert werden. Präsident François Hollande kündigte für den 3. Februar Beratungen darüber an, er werde das Parlament um Zustimmung bitten.
Es wäre bereits die zweite Verlängerung. Sonst liefe der Ausnahmezustand Ende Februar aus. Er gibt den Behörden besondere Vollmachten bei der Strafverfolgung. Verdächtige können leichter unter Hausarrest gestellt werden, auch Hausdurchsuchungen sind einfacher möglich. Kritiker sagen, die Maßnahme beschränke die persönliche Freiheit, nutze aber wenig.
Zu Demaart
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