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Staatsanwaltschaft geht in Berufung

Staatsanwaltschaft geht in Berufung
(Tageblatt-Archiv)

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Und es geht weiter. Nach dem Freispruch von drei Lehrerinnen und einem Ehemann, die wegen Verstoß gegen das Berufsgeheimnis angeklagt waren, hat jetzt die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt.

In der «School-Leaks»-Affäre kommt es zu einem neuen Prozess. Die Staatsanwaltschaft geht gegen das erste Urteil in Berufung, heißt es am Freitagmorgen. Am 9. Februar wurden drei Lehrerinnen und ein Ehemann freigesprochen. Das Gericht sah keine Verletzung des Berufsgeheimnisses. Testfragen der nationalen Schulleistungstests des Lernzyklus 4.2 der Grundschule zirkulierten im März 2015 im Vorfeld der Examen unter verschiedenen Eltern.

Drei Sekundarschullehrerinnen aus dem Echternacher Lyzeum wurden daraufhin suspendiert und vom staatlichen «Conseil de discipline» mit disziplinarischen Maßnahmen (Link) belegt. Alle Parteien in dem Protess hatten nach dem Urteilsspruch 40 Tage Zeit, um dagegen in Berufung zu gehen. Die Staatsanwaltschaft fordert Strafen.

Das Urteil vor einer Woche sorgte in politischen Kreisen für Aufregung und Verwunderung.

Beide Politiker mussten anschließend viel Schelte einstecken. Auch die Magistraten wehrten sich. Von «Einmischung» der «Groupement des magistrats luxembourgeois», kurz GML, in einem Schreiben. Die Richter kritisierten die Äußerungen nach dem Urteil in den sozialen Medien. Sie sprachen von einer «offenen Verunglimpfung» und erinnern an die Gewaltenteilung in einer Demokratie.