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Staatsanwalt fordert vier Jahre Haft

Staatsanwalt fordert vier Jahre Haft
(Fpizzolante)

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Im Prozess um eine im Dienst gestorbene Polizistin in Dippach hat der Staatsanwalt vier Jahre Haft für den Unfallfahrer gefordert.

Die Verhandlung im Prozess gegen Pascal T., der Anfang Juni 2015 in Dippach die 39-jährige Polizistin Yasmine Grisius bei einer Geschwindigkeitskontrolle tödlich verletzte, begann mit der Anhörung des Angeklagten, der dem Gericht zu erklären versuchte, dass er sich in der Tatnacht nicht betrunken fühlte. Dem sei aber durch die Fakten widersprochen worden, so die Vorsitzende. Normalerweise habe er immer ein Taxi bestellt, wenn er zuviel getrunken hatte. Er könne es sich nicht erklären, warum er das in der Unfallnacht nicht tat.

Er bereue, was er anrichtete und entschuldigte sich kurz bei der Familie seines Opfers. Danach sprach er lediglich von seinen eigenen Sorgen. Obwohl er sich wie schon erwähnt nicht betrunken spürte, hatte er vom Aufprall beim tödlichen Unfall nicht viel mitbekommen. «Et huet geknuppt, an direkt dono weess ech näischt méi», war alles, was ihm dazu einfiel. Warum er beim Untersuchungsrichter aussagte, er habe den Polizisten nicht gesehen, und beim Gutachter das Gegenteil behauptete, konnte er sich nicht erklären.

«Näischt geléiert!»

Er habe einen unverzeihlichen Fehler begangen, so der Angeklagte . Warum er diese Überlegung nicht schon nach dem ersten Unfall führte, bei dem er das alleinige Opfer war, wollte die Vorsitzende dann wissen. Auch darauf blieb der Angeklagte die Antwort schuldig. «Dir hutt näischt doraus geléiert!», so die Vorsitzende. Me Pol Urbany, der Nebenkläger der Hinterbliebenen, präsentierte eingangs seines Plädoyers einen Stammbaum mit all den Personen, die durch den Tod der Polizistin einen immensen Schaden erlitten haben. Auch der Lebenspartner, mit dem das Opfer kurz vorher Schluss gemacht hatte, habe Leid erfahren. Erschwerend sei, dass der schwerverletzte Angeklagte beim ersten Unfall nichts gelernt hatte.

Auch gäbe es keine Diskussion, dass der Tatort gut beleuchtet war und es unverständlich ist, dass der Angeklagte nachdem er dem Polizisten mit dem Leuchtstab ausgewichen war, den Wagen nach rechts herumriss und dann doch noch dessen Kollegin überfuhr. Der Anwalt forderte 511.600 Euro Schadenersatz.

«Näischt matkritt»

Auch Me Marc Lentz, der Verteidiger des Angeklagten, sprach von einem unverzeihlichen Vorgang, der dem gelegentlichen Cannabis- und Alkoholkonsum geschuldet ist, der nicht geleugnet wurde. Sein Mandant habe kurz vor dem Unfall nicht mit dem Handy hantiert. «En huet näischt matkritt, bis et geknuppt huet», so der Anwalt weiter, der damit an die Weitsicht des Gerichts appellierte. Sein Mandant, der seinen Fehler eingestehe, sollte trotz Bewährung und dem Fakt, dass es sich um einen nicht vorsätzliche Unfall mit einer Polizistin im Dienst handelt, nicht strenger als nötig bestraft werden.

Der Anwalt sprach die Hoffnung aus, dass sein Mandant, der bereits sechs Monate in U-Haft sitzt, nicht zur Maximalstrafe verurteilt und eine angemessene Bewährungsfrist gewährt wird. Me François Schiltz, Nebenkläger der Unfallversicherung, stellte die strafrechtliche Verantwortung des Angeklagten nicht in Frage, doch wollte er die zivilrechtliche Verantwortung beleuchten, auch wenn er sich damit nicht beliebt machen dürfte. So stand die Polizistin leider nicht auf dem Bürgersteig, sondern in der Straße. Die Kontrolle der Papiere hätte integral auf dem Gehweg stattfinden können.

Vier Jahre Haft gefordert

Bei einer kleinen Meinungsverschiedenheit mit der Vorsitzenden, meinte der Anwalt, dass er anhand der vorliegenden Fakten lediglich den kausalen Zusammenhang herstellen will, dass der strafrechtlich verantwortliche Angeklagte zivilrechtlich nicht hundertprozentig schuldig sein kann. Es sei am Gericht, die Proportion zu bestimmen. Dies sei beim Fixieren der Höhe der Summen auch der Fall. In seiner Replik wehrte sich Me Pol Urbany gegen die Spekulationen des Vertreters der Unfallversicherung. Polizisten seien ausgerüstet und berechtigt, sich auf der Straße zu bewegen, um ihre Pflicht zu tun, deshalb sei eine Aufteilung der zivilen Verantwortung, wie sie Me François Schiltz forderte, eine Zumutung, der er sich widersetze.

Der öffentliche Ankläger Guy Breistroff ging kurz auf die etablierten und nicht widersprochenen Fakten ein, bevor er den Straftatbestand erläuterte. Erstens war die Geschwindigkeit von 61 Kilometer in der Stunde weder der offiziellen Beschränkung noch seinem Zustand angepasst. Der Angeklagte sei sich vor allem der Qualität und der Konsequenz seines Fehlers nicht bewusst.

Er sei an vier ähnlichen Straftaten entweder direkt oder indirekt beteiligt gewesen und habe absolut nichts daraus gelernt. Es gehe nicht darum, ein Exempel zu statuieren, doch habe der Angeklagte enormes Leid über die Familie des Opfers gebracht. Er forderte vier Jahre Haft, wobei er sich einer Bewährung von maximal der Hälfte nicht widersetzen würde. Das Urteil wird am 20. Januar 2016 gesprochen.

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