Zwar sollen die Behörden nach Informationen der «Saarbrücker Zeitung» dem Hinweis einer Zeugin nicht bis zum Ende nachgegangen sein, dass die Leiche des Jungen in Luxemburg vergraben worden sei. Doch gäbe es selbst dann kaum eine Möglichkeit, das Verfahren gegen die Wirtin der Bierkneipe «Tosa-Klause» und mehrere weitere Angeklagte wiederaufzunehmen, wenn sich tatsächlich neue Anhaltspunkte ergeben sollten, betonten Sprecher von Staatsanwaltschaft und Landgericht Saarbrücken am Montag.
Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft bestätigte, dass eine solche Zeugenaussage als eines von Hunderten Beweismitteln in die 2004 begonnene Hauptverhandlung eingeflossen sei. Die Richter hätten aber auf ein Rechtshilfeersuchen an Luxemburg verzichtet, um der «Spur 677» weiter nachzugehen. Die Zeugin, Mithäftling einer der damals Angeklagten, war laut Staatsanwaltschaft zunächst auch davon ausgegangen, dass Pascals Leiche auf einer Kiesgrube im französischen Schoeneck vergraben wurde. Dort war aber nichts gefunden worden.
«Praktisch unmöglich»
Pascal ist seit dem 30. September 2001 spurlos verschwunden. Das Landgericht hatte 2007 nach einem mehr als dreijährigen Indizienprozess zwölf Angeklagte vom Vorwurf freigesprochen, den Fünfjährigen in der Saarbrücker Gaststätte vergewaltigt und getötet zu haben. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig. Eine Wiederaufnahme des Verfahrens zuungunsten der Angeklagten sei damit «praktisch unmöglich», sagte eine Sprecherin des Landgerichts.
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