Die Regierung hat sich im Ministerrat unter anderem mit der geplanten Steuerreform beschäftigt. Die Gesetzesvorlage wurde gestern angenommen. Die Regierung hatte im Februar ihre Pläne für eine Steuerreform vorgestellt. So soll die Steuertabelle angepasst werden.
Der Spitzensteuersatz soll bei einem höheren Einkommen wirken. Eingeführt wird ein Spitzensteuersatz von 41 Prozent für Einkommen ab 150.000 Euro und von 42 Prozent ab 200.000 Euro Einkommen (Steuerklasse 1). Abgeschafft wird ab 2017 die Sondersteuer von 0,5 Prozent. Außerdem sind eine Individualisierung der Steuern sowie eine Erhöhung der Quellensteuer auf Zinserträgen vorgesehen. Die gesamte Reform soll am 1. Januar 2017 in Kraft treten.
«Zusammenarbeit optimieren»
Der Gesetzesentwurf zu einem neuen Spitalplan wurde ebenfalls vom Ministerrat angenommen. Der Spitalplan ist laut der Regierung «ein wichtiges Instrument um die Zusammenarbeit im Bereich der Krankenhäuser zu optimieren». Die Regierung hebt hervor, dass sie sich bewusst für eine einzige «loi hospitalière» entschieden hat, welche die Anzahl der benötigten Krankenhausbetten sowie die Anzahl der Krankenhausabteilungen regelt. Die Schaffung von Kompetenzzentren ist im Gesetz ebenfalls vorgesehen. Zudem soll ein «comité national d’éthique hospitalier» gegründet werden.
Letztlich war die Klimabank, welche die Energiearmut bekämpfen soll, auch ein Thema beim Ministerrat. Die energetische Sanierung von bestehenden Gebäuden steht im Zentrum des von der Regierung angenommenen Gesetzesentwurfs.
Zu Demaart
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