Sechs Monate Haft und eine Geldstrafe von 1.500 Euro. So lautete das Urteil im Prozess gegen einen 60-jährigen Mann, der sich auf Facebook fremdenfeindlich geäußert hatte. Darüber hinaus muss er der Vereinigung ASTI zwei Mal den symbolischen Euro zahlen. Die ASTI hatte im Prozess Nebenklage eingereicht.
Geständniss
Im November des Jahres 2013 soll der Angeklagte auf einer Facebook-Seite mit dem Titel „Fir oder géint Asylantenheemer zu Lëtzebuerg“ einen Link zu einem Tageblatt-Artikel gepostet haben. Unter diesen Artikel habe er geschrieben: „Déi misst een geint de Kapp schloen an als Schweinefraass zervéieren. Dei Renveier vun Letzebuerger dei den Dreck beschützen.“ Der Mann war damals unter dem Namen „Django vun doheem“ auf Facebook tätig. Laut dem Ermittler habe der Angeklagte, der bei dem Prozess nicht anwesend war, die Taten zugegeben.
„Er hat uns gegenüber erklärt, dass er ein Problem mit Kriminellen hätte, egal ob sie aus dem Ausland oder aus Luxemburg stammen würden“, erklärte der Polizeibeamte im Prozess.
Kein Rassist, nur unglücklich ausgedrückt
Darüber hinaus habe der Angeklagte anlässlich des Polizeiverhörs betont, „in Luxemburg gibt es ausreichend Kriminelle, wir brauchen keine weiteren aus dem Ausland“. Laut dem Ermittler sei der Mann der Meinung, er würde immer wieder von Ausländern angegriffen und angepöbelt.
Im Juli des vergangenen Jahres soll der Mann unter einem weiteren virtuellen Namen fremdenfeindliche Aussagen auf sein Profil geschrieben haben. Anfang Juli 2016 veröffentlichte das Tageblatt einen Artikel bei dem ein Mann auf dem Kirchberg von einem unbekannten Täter überfallen wurde. Der Angeklagte hat anschließend diesen Artikel mit folgendem Satz kommentiert: „Tjo ween seet et dann, wei emmer en Neger, dei stin dach enner Schutz.“
«Mer mussen eis all bewaffnen»
Des Weiteren hat der Mann am 15. Juli einen Tageblatt Artikel auf seiner Seite gepostet. Er hat damals betitelt: „Tjo et get jo all Dreck wellkomm geheecht Et get nach schlemmer. Mer mussen eis all bewaffnen an eis wiehren soss geet et fir eis all. Et get keen guden araber.“ Der Ermittler betonte, dass der Angeklagte auch die Veröffentlichung dieser Posts zugegeben hat. Er habe damals nicht überlegt und aus der Wut heraus reagiert. Außerdem sei eine Person aus dem Familienkreis vor einiger Zeit von einem Mann schwarzer Hautfarbe angegriffen worden. Laut dem Ermittler habe der Beschuldigte bei der Polizei betont, er sei kein Rassist, er habe sich damals nur unglücklich ausgedrückt.
Sie müssen angemeldet sein um kommentieren zu können