Donnerstag18. Dezember 2025

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«Se sch… eis mat Auslänner zou»

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Am Freitag musste sich der Gründer der rechtsextremen "National-Bewegong", die in den 1990er Jahren aktiv war, erneut vor Gericht verantworten. Es ging um fremdenfeindliche Aussagen.

Der Appellationshof befasste sich am Freitag mit einer Affäre gegen Pierre P., dem Aufruf zum Fremdenhass vorgeworfen wird. Er wurde bereits vor mehr als zwei Jahren wegen ähnlichen Taten zu 30 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Im Mai dieses Jahres wurde er erneut in erster Instanz zu acht Monaten Gefängnis verurteilt.

8 oder 38 Monate?

Falls Pierre P. in dieser Affäre zu den geforderten acht Monaten Gefängnis verurteilt wird, würde dies bedeuten, dass die Bewährung aus der ersten Affäre wegfällt. So müsste Pierre P. nicht nur acht, sondern 38 Monate nach Schrassig.

Pierre P., der Mitbegründer der «National-Bewegong», einer rechtsextremen Partei, die in den 1990er Jahren aktiv war, soll im Oktober und November des vergangenen Jahres Flyer mit fremdenfeindlichen Inhalt unter anderem in der rue de Rome in Mamer und in einzelnen Straßen in der Hauptstadt ausgeteilt haben. Darüber hinaus soll er die Flugblätter an alle Polizeikommissariate verschickt haben.

Rassistische Aussagen

Darauf war unter anderem zu lesen: «Datt d’Zerstéierung vun eisem Land opp déi Mass Auslänner zeréckzeféieren ass, do gëtt et absolut keen Zweifel. Eis Rechter gin emmer méi beschnidden. Esouguer eist Eegentumsrecht gëtt emmer méi ausgehiewelt wéinst den Auslänner déi zu Dausenden an eist Land stréimen. Mir gin duerfir entegent andeems mir duerch allerlee Tricken forcéiert ginn eis Lännereien hirzeginn. Mir kréien ëmmer méi héich Taxen oppgezwongen. Alles dat ass opp déi héich Awanderung zeréckzeféieren. Déi brauchen einfach zevill (Wunnraum, Waasser, Elektresch, Drénkwaasser, Stroossen, Schoulen, Infrastrukturen, asw…) a produzéieren duerfir enorm vill Offall.»

So nur ein kleiner Auszug aus den Flugblättern. P. wurde bereits im Jahr 2013 zweimal wegen ähnlichen Vorwürfen zu 30 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

Er selbst betonte am Freitag vor den Berufungsrichtern: «Ech si kee Rassist, mee ech wollt d’Politik dorop opmierkasm maachen. Och wann ech geschriwwen hunn: ‚Se schäissen eis mat Aulänner‘ zou waren net Politiker an Akteuren vun der Zivilgesellschaft gemengt, mee Bréissel an all di Oplagen, di d’Europäesch Kommissioun eis gëtt.»

Keine Meinungsfreiheit

Darüber hinaus kritisierte P. die nationale Presse, die hierzulande angeblich keine Freiheit habe und von der Politik gesteuert werde. Es gäbe laut ihm keine öffentliche Debatte über die Einwanderungspolitik und genau deswegen hätte er die Flugblätter ausgeteilt. Auch kritisierte P., dass das Urteil aus erster Instanz auf Französisch verfasst sei: «Dat ass net eis Mammesprooch.»

Des Weiteren kritisierte P. die Justiz. «Ech hat kee fräie Prozess an dir wäert et jo net mat mir maachen wi deemools am Joer 1622 mam Galileo, deen och monddout gemaach gouf», so der Angeklagte. Der Mann ging immer wieder darauf ein, dass er sich nur frei äußern und keineswegs Ausländer beleidigen und angreifen wollte. Er versuchte sich mehrere Male herauszureden. Pierre P. verglich die aktuelle Zeit mit der Nazizeit: «Deen, dee matgelaf ass, hat Fräiheet, an déi, di Oppositioun maachen, sinn ëmbruet ginn.»

Er betonte auch immer wieder, dass die Luxemburger Betriebe nicht mehr in Luxemburger Hand seien. «D’Arbed gehéiert engem Inder an och d’Immobilie sinn an den Hänn vun auslänneschen Entreprisen», so der Angeklagte.

Freispruch gefordert

Me Marguerite Biermann betonte in ihrem Plädoyer, dass Peters sich nur gegen die Einwanderungspolitik wehren würde, die von großen Konzernen und Banken gesteuert würde. «Mein Mandant hat weder rassistische noch fremdenfeindliche Aussagen getätigt. Er will nur darauf aufmerksam machen, dass es früher oder später zum Zusammenbruch Luxemburgs kommen wird, falls die Politik nicht andere Wege gehe», so Me Biermann.

Ein Wiederhohlungstäter

Auch will sich P., laut seiner Verteidigerin, für den Erhalt der Natur einsetzen und verhindern, dass mit dem Wachstum der Bevölkerung die Grünflächen zerstört werden. Sie forderte dann auch den Freispruch für ihren Mandanten.

Der Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft erklärte, dass das Flugblatt eindeutig fremdenfeindliche Aussagen beinhaltet und der Angeklagte dafür bestraft werden muss. «Der Beschuldigte erklärte, er habe sich nur frei äußern wollen. Jedoch gibt es bei der Meinungsfreiheit auch Grenzen. Aufruf zum Fremdenhass geht eindeutig zu weit. Pierre P. ist ein Wiederholungstäter. Er will es schließlich nicht anders verstehen als mit Haftstrafe», so der Generalstaatsanwalt. Er forderte die Bestätigung aus erster Instanz

Das Urteil wird am 6. Dezember gesprochen.