Montag19. Januar 2026

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«Schutz fir d’Kand» zieht vor Gericht

«Schutz fir d’Kand» zieht vor Gericht
(dpa/Symbolbild)

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LUXEMBURG – Die Initiative "Schutz fir d'Kand" zieht vor Gericht. Ein Teil der gesammelten Unterschriften für die Petition gegen die Homo-Ehe und die damit verbundene Adoptionsmöglichkeit wurden von der Chambre nicht anerkannt .

Wie die Initiative in einer Mitteilung vom Sonntagabend schreibt, ist der Gang vor Gericht notwendig geworden, nachdem einen Großteil der gesammelten Unterschriften für die Petition Nummer 343 gegen das Gesetz über die gleichgeschlechtliche Ehe nicht anerkannt wurden. Damit habe das Parlament die Rechte der Menschen verletzt, die das Internet nicht nutzen und sie zur Personen zweiter Klasse degradiert, heißt es.

Der Gang vor dem Verwaltungsgericht am 12. September sei daher unausweichlich. Die Initiative „Schutz fir d’Kand“ will damit erreichen, die Ablehnung der gesammelten Unterschriften auf Papier durch die Chambre rückgängig zu machen. Um an einer Petition teilzunehmen, ist es notwendig sich nach einer Eintragung in der Liste – auf Papier oder online – sich erneut via Internet auf der einschlägigen Seite des Parlaments in die gewünschte Petition einzutragen. Genau die Unterschriften, die auf Papier gesammelt wurden, aber nicht im Internet „validiert“ wurden, hat der zuständige Chambre-Ausschuss beanstandet und nicht anerkannt.

Die Initiative „Schutz fir d’Kand“ bleibt dabei, dass das Gesetz, das die gleichgeschlechtliche Ehe und die Adoption für homosexuelle Paare erlaubt, Grundrechte der Kinder in Luxemburg verletzt. Insbesondere das Recht, seine leiblichen Eltern zu kennen, heißt es in der Mitteilung. Die Initiative befürchtet, dass die neue Gesetzeslage in Luxemburg „einem Markt der künstlichen Befruchtung, Verletzungen der Kinder- und Menschenrechte“ Tür und Tor öffnen wird.