Handy-Benutzer sollen ab Sommer 2017 in der gesamten EU grundsätzlich ohne zusätzliche Roaming-Gebühren telefonieren, SMS senden oder im Internet surfen können. Außerdem soll erstmals in der EU die sogenannte Netzneutralität gesetzlich verankert werden. Außerdem soll erstmals in der EU die sogenannte Netzneutralität gesetzlich verankert werden – also die Gleichbehandlung von Datentransfers durch die Anbieter von Internetzugangsdiensten. Eine entsprechende Verordnung hat das Europaparlament am Dienstag verabschiedet.
Die EU-Volksvertretung stimmte damit einem Kompromiss zu, auf den sich ihre Unterhändler vorab mit Vertretern der 28 Mitgliedsländer geeinigt hatten. Die Neuregelung werde für Handy-Nutzer «Grenzen innerhalb der EU abschaffen», betonte die Berichterstatterin des Parlaments, die spanische Christdemokratin Vera del Castillo.
Viviane Reding, Mitglied des EU-Parlaments, begrüßte das Urteil:
Après 10 ans de combat, le #roaming c'est fini! 1victoire pour les consommateurs & 1tremplin vers marché numérique unique @Europarl_FR
— Viviane Reding (@VivianeRedingEU) 27. Oktober 2015
Doch der Kampf sei noch nicht vorbei, so Viviane Reding. Nun gelte es sich gegen Roaming-Gebühren außerhalb der EU einzusetzen, so die Luxemburgerin auf Twitter:
Le combat n'est pas fini. Attaquons-nous maintenant aux frais #roaming chargés hors d'Europe & aux appels d'1 pays UE à 1autre @Europarl_FR
— Viviane Reding (@VivianeRedingEU) 27. Oktober 2015
«Dramatisch reduziert»
Zunächst würden Roaming-Gebühren ab dem 30. April kommenden Jahres «dramatisch reduziert», erläuterte der Vizepräsident der EU-Kommission, Andrus Ansip. Die Abschaffung der Roaming-Gebühren sei dann im Juni 2017 geplant. Außerdem werde erstmals eine EU-einheitliche Regelung für die Netzneutralität eingeführt. Die gesetzlich verankerte Netzneutralität soll dafür sorgen, dass der gesamte Internetverkehr ohne Diskriminierung, Störung oder Einschränkung abgewickelt wird, unabhängig von Sendern und Empfängern.
Ausnahmen sind nur bei gerichtlichen Anordnungen, etwa zur Sperrung bestimmter Dienste, oder zur Vorbeugung von Cyberangriffen möglich. Außerdem müssen Anbieter von Internetdiensten den Nutzern vor Unterzeichnung eines Vertrages «klar und verständlich» erläutern, wie hoch die tatsächlich zu erwartenden Download- und Uploadgeschwindigkeiten sind. Bei erheblichen Abweichungen von diesen Zusagen soll der Kunde das Recht haben, einen Vertrag vorzeitig zu kündigen oder eine Entschädigung zu verlangen.
Deckelung ab April 2016
Die Roaming-Aufschläge für die Handy-Nutzung im EU-Ausland sollen ab dem 30. April 2016 erneut gedeckelt werden: Die Gebühren dürfen ab diesem Datum für Gespräche 0,05 Euro pro Minute und 0,02 Euro pro SMS nicht mehr überschreiten. Bei Internetnutzung liegt die Höchstgrenze bei 0,05 Euro pro Megabyte. Ab dem 15. Juni 2017 sollen diese Aufschläge dann grundsätzlich ganz wegfallen. Der Kompromiss enthält allerdings «Sicherungen» für die Telekomfirmen, denen durch das Roaming Mehrkosten entstehen.
Eine «fair use»-Klausel sieht vor, dass die Befreiung von Roaming-Gebühren nur für eine «angemessene Nutzung» des Handys im Ausland gilt. Anbieter können beispielsweise bestimmte Obergrenzen für die Dauer von Telefonaten und die Zahl der versandten SMS festsetzen. Die Einzelheiten über die «Klausel zur fairen Nutzung» sollen die EU-Kommission und die zuständige Europäische Regulierungsbehörde (GEREK) bis Dezember kommenden Jahres festlegen.
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