Im Europäischen Parlament wurde gestern die Abschaffung der Roaminggebühren gefeiert. Ab dem 15. Juni 2017 soll Schluss sein mit den unberechtigten Zusatzkosten für Handy-Telefonate aus dem EU-Ausland. Allerdings nicht ganz und gar. Es bleibt ein Schlupfloch. Davon wird die überwiegende Mehrheit der Handy-Nutzer nicht betroffen sein. Niemand muss daher Bedenken haben, wenn er nach dem Stichdatum sein Handy im EU-Ausland so umfangreich wie zu Hause benutzt.
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Dennoch ist es den Mobilfunkbetreibern gelungen, eine Sicherheitsklausel in die neue Regelung einzubauen.
Diese führt den Begriff des „dauerhaften Roamings“ ein, womit bestätigt wird, dass immer noch ein Unterschied zwischen inländischen und ausländischen Handy-Nutzern gemacht wird. Dieses dauerhafte Roaming besteht, wenn ich mir beispielsweise als Luxemburger ein viel günstigeres Handy-Abo in Deutschland beschaffe und damit nur in Luxemburg telefoniere. Auch nach dem 15. Juni 2017 müsste ich dann damit rechnen, dass mir dennoch Zusatzkosten verrechnet würden. Damit soll offensichtlich verhindert werden, dass sich die Verbraucher einen Binnenmarkt schaffen, den es so noch nicht gibt. Oder der so derzeit noch nicht gewollt wird. Dieses wird vermutlich die nächste Etappe werden, wenn die Telekom-Märkte europäisch vereinheitlicht werden.
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