Montag19. Januar 2026

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Schließung nur bei flagrantem Regelverstoß

Schließung nur bei flagrantem Regelverstoß

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LUXEMBURG – Am Sonntag starb ein junger Mann vor der Diskothek M-Club. Dürfen Diskotheken nach schwerwiegenden Zwischenfällen geschlossen werden? Wenn ja, wer hat das Recht dazu?

Betrieb und Schließung einer Diskothek sind strengen Regeln unterworfen. Auch im Fall, wo in oder vor einem Tanzlokal ein schwerer Zwischenfall stattgefunden hat, wie etwa am letzten Sonntag im M-Club in der Bouillon-Straße in Luxemburg. Ein Betrieb kann nicht einfach geschlossen werden. Seit dem Mord an einem Kunden des M-Club wird öffentlich darübre diskutiert, ob der Club geschlossen werden muss. Laut Polizeibericht liegt die Kompetenz bei der Gemeinde Luxemburg. Da der M-Club jedoch ein Fassungsvermögen von über 1.000 Menschen hat, sei die Gemeinde nicht zuständig, erklärte die Stadtverwaltung am Mittwoch. Der Bürgermeister sei nur befähigt Diskotheken zu schließen, die weniger als 1.000 Kunden aufnehmen können. Er könne dem M-Club nur die freien Nächte entziehen.

Von Seiten der Horesca bedauert man den Vorfall vor dem M-Club. Der Generalsekretär der Organisation Jean-François Koepp bestätigt die Aussage der Polizei, die eine erhöhte Gewaltbereitschaft bei den Jugendlichen sieht. Das Lokal zu schließen, ändere nichts an der Aggressivität der Diskobesucher. Die Lösung müsse durch eine Erhöhung der Sicherheitsstandards kommen. Eine erhöhte Polizeipräsenz und ausreichendes, gut geschultes Sicherheitspersonal würden eher helfen, weil sie abschreckend wirken, so Koepp, der sich auch nicht der Installierung von Überwachungskameras verschließt. Auch müssten die Türsteher „juristisch abgesichert“ sein und nicht sofort belangt werden, wenn sie während einer Schlägerei zwei oder mehr Streithähne voneinander trennen. (rh/Tageblatt.lu)

Auch das Mittelstandsministerium kann keine Diskothek schließen. Es bewilligt lediglich die sogenannten „débits de boissons“, d.h. schaut ob der Antragsteller die nötigen Qualifikationen vorzeigen kann, um Getränke zu verkaufen. Wo und wie er sein Schankrecht ausübt, bleibt ihm überlassen.

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In Luxemburg gibt es zwei Dutzend Diskotheken. Davon können bis zu vier mehr als 1.000 Gäste empfangen, darunter der M-Club, der für 1.300 Gäste zugelassen ist. Die Entscheidung über eine eventuelle Schließung dieser Tanzlokale kann laut Kommodo-Gesetzgebung nur vom Arbeitsministerium oder dem Umweltministerium getroffen werden.

Beide Ministerien können nicht ohne Weiteres ein Lokal schließen. Eine Zwangsbeendigung der Aktivitäten könne nur erfolgen, wenn der Betreiber gegen die gesetzlichen Auflagen verstoße, sagte der Direktor der Umweltverwaltung Robert Schmit gegenüber Tageblatt.lu. Gestützt wird sich auf das Kommodo-Gesetz von 1999 über die „établissements classés“. Die Umweltverwaltung untersucht alles, was in Verbindung mit der Umwelt steht: Abfallbeseitigung, Kühlaggregate, Lärm, Schadstoffausstoß usw. Das Arbeitsministerium ist via ITM (Gewerbeinspektion) verantwortlich für sämtliche Sicherheitsfragen (Fluchtwege, Brandbekämpfung, Platzangebot …) und die Arbeitsbedingungen des Personals.

Minister entscheidet

Die Schließung der Diskotheken werde auch nicht von Beamten entschieden. Es sei der zuständige Minister der per Verordnung die Geschäftsschließung rechtsgültig mache, erklären beide Direktoren. Einspruch-Möglichkeiten gegen die ministerielle Entscheidung gebe es vor dem Verwaltungsgericht.

Im Falle einer Prügelei, auch mit Todesfolge, könne man die Disko nicht einfach dichtmachen, erklärt Robert Huberty, stellvertretender Direktor der Gewerbeaufsicht. Im Gesetz stehe nichts über Schlägereien. Solange der Betreiber sich an die gesetzlichen Vorgaben hält, darf er weitermachen. Und im Falle des M-Clubs hätte weder die Polizei, noch seine Abteilung ein Fehlverhalten festgestellt. Die polizeilichen Ermittlungen liefen noch, betonte Huberty weiter. Tauchen jedoch in der Branche allgemein gravierende Sicherheitsmängel auf, kann die Verwaltung per Kommodo-Gesetz Zusatzauflagen erlassen. Das sei aber derzeit nicht der Fall.