Ob an der Zapfsäule oder am Biertresen: Zechpreller kamen in Luxemburg bislang ohne Strafen davon. Ein Tankdieb konnte nicht wirklich belangt werden. Wurde er erwischt, mußte er lediglich den gestohlenen Sprit begleichen. Es galt lediglich als «Betrug», und nicht als Diebstahl.
Das soll sich jetzt ändern. Die Regierung hat in ihrer letzten Sitzung vor den Neuwahlen ein entsprechendes Gesetz (Artikel 491 im Code pénal) «verschärft». Wird in Zukunft ein Zechpreller erwischt, muss er den Schaden begleichen und bekommt eine Strafe aufgebrummt.
Zu Demaart
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