Die Werbung einer deutschen Molkerei: "So wichtig wie das tägliche Glas Milch!" ist irreführend. Ein entsprechendes Urteil fiel am Donnerstag in Luxemburg.
Foodwatch kritisiert immer wieder die Tricks der Lebensmittelproduzenten. Sie kritisiert nicht nur den Inhalt der Milchschnitte. (Foodwatch/abgespeist.de)
Activia, die Joghurt-Wunderwaffe gegen "Blähbauch" könne weder Verstopfung noch sonstige Verdauungsprobleme lösen, wettern die Konsumentenschützer. Das habe Hersteller Danone auch auf seiner US-Webseite zugeben müssen. Das Urteil von Foodwatch: "Viel Geld für wenig Nutzen". (Foodwatch/abgespeist.de)
Die Vitamine in den Kaubonbons von Nimm2 seinen nicht "wertvoll", sondern ein reiner Marketingtrick von Hersteller Storck. Im Schleckzeug habe es gerade mal 1,3 Prozent Fruchtsaft-Konzentrat – dafür umso mehr Zucker (Foodwatch/abgespeist.de)
Der Müsliriegel Corny habe mit klassischem Müsli wenig zu tun. Schon gar nicht, wenn der Riegel neben den paar wenigen Haferflocken und Nüssen aus gepufften und gepressten Mehlpops, Pflanzenfett, Aromen und insgesamt sieben Zuckerarten bestehe. (Foodwatch/abgespeist.de)
Yogurette werde mit "Gesundheit pur" beworben. Die Schoko-Stängel würden wichtige Vitamine und Mineralstoffe enthalten. Tatsächlich stecken in der Yogurette genau 5,5 Prozent Erdbeergranulat. "Und das besteht aus Zucker, Fett und – naja, ein Bisschen Erdbeerpulver. (Foodwatch/abgespeist.de)
Die Frühstücksflocken Nestlé Fitness bestehen zu 35,3 Prozent aus Zucker. Das mache nicht fit sondern eher dick. (Foodwatch/abgespeist.de)
Zum Schluss noch einmal ein Ferrero-Beispiel: Die beliebten Kinder-Riegel enthalten laut Werbung "das beste aus der Milch". Das soll der Schoggi einen gesunden Anstrich verleihen. Tatsächlich enthalten die Riegel neben Milchpulver viel Zucker und Butterreinfett. Die Riegel würden es daher auf mehr Kalorien und Fett bringen als Vollmilchschokolade.
Die Molkerei Ehrmann hätte die Werbeaussage, ihr zuckerhaltiger Kinderquark Monsterbacke sei «so wichtig wie das tägliche Glas Milch», mit den entsprechenden gesundheitsbezogenen Angaben belegen müssen. Dies ergibt sich aus einem am Donnerstag in Luxemburg verkündeten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).
Der Entscheidung zufolge dürfen Werbeaussagen nur dann gesundheitsbezogen sein, wenn auf der Ware auch angegeben wird, wie viel der Verbraucher zu sich nehmen muss, um die behauptete Wirkung zu erzielen. Im konkreten Fall hatte Ehrmann damit geworben, dass der zuckerhaltige Früchtequark Monsterbacke «so wichtig wie das tägliche Glas Milch» sei.
Slogan zurückgezogen
Einem Ehrmann-Sprecher zufolge verzichtet die Molkerei mittlerweile seit einigen Monaten auf den Werbe-Slogan, um die aktuelle Diskussion um den Quark «nicht weiter anzufüttern». Im Ausgangsverfahren hatte die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs den Slogan als irreführend beanstandet, da das Produkt deutlich mehr Zucker enthält als Milch. Der Slogan sei zudem eine gesundheitsbezogene Angabe über Lebensmittel und verstoße mangels Begründung deshalb gegen eine EU-Verordnung.
Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hält den Slogan nach Angaben der Wettbewerbszentrale ebenfalls für gesundheitsbezogen und wollte deshalb vom EuGH wissen, ob die entsprechende EU-Verordnung von 2012 auf die seit 2010 genutzte Monsterbacke-Werbung zutrifft. Dies hat der EuGH jetzt bejaht: Ein Unternehmer, der gesundheitsbezogene Angaben macht, müsse «in eigener Verantwortung die Wirkungen des Lebensmittels auf die Gesundheit kennen», heißt es im Urteil.
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