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Schlappe für Monsterbacke

Schlappe für Monsterbacke
(dpa/Symbolbild)

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Die Werbung einer deutschen Molkerei: "So wichtig wie das tägliche Glas Milch!" ist irreführend. Ein entsprechendes Urteil fiel am Donnerstag in Luxemburg.

Die Molkerei Ehrmann hätte die Werbeaussage, ihr zuckerhaltiger Kinderquark Monsterbacke sei «so wichtig wie das tägliche Glas Milch», mit den entsprechenden gesundheitsbezogenen Angaben belegen müssen. Dies ergibt sich aus einem am Donnerstag in Luxemburg verkündeten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).

Der Entscheidung zufolge dürfen Werbeaussagen nur dann gesundheitsbezogen sein, wenn auf der Ware auch angegeben wird, wie viel der Verbraucher zu sich nehmen muss, um die behauptete Wirkung zu erzielen. Im konkreten Fall hatte Ehrmann damit geworben, dass der zuckerhaltige Früchtequark Monsterbacke «so wichtig wie das tägliche Glas Milch» sei.

Slogan zurückgezogen

Einem Ehrmann-Sprecher zufolge verzichtet die Molkerei mittlerweile seit einigen Monaten auf den Werbe-Slogan, um die aktuelle Diskussion um den Quark «nicht weiter anzufüttern». Im Ausgangsverfahren hatte die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs den Slogan als irreführend beanstandet, da das Produkt deutlich mehr Zucker enthält als Milch. Der Slogan sei zudem eine gesundheitsbezogene Angabe über Lebensmittel und verstoße mangels Begründung deshalb gegen eine EU-Verordnung.

Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hält den Slogan nach Angaben der Wettbewerbszentrale ebenfalls für gesundheitsbezogen und wollte deshalb vom EuGH wissen, ob die entsprechende EU-Verordnung von 2012 auf die seit 2010 genutzte Monsterbacke-Werbung zutrifft. Dies hat der EuGH jetzt bejaht: Ein Unternehmer, der gesundheitsbezogene Angaben macht, müsse «in eigener Verantwortung die Wirkungen des Lebensmittels auf die Gesundheit kennen», heißt es im Urteil.