In einer am Freitag veröffentlichten Entscheidung urteilt das Gericht, das gelte selbst dann, wenn «Sau-» oder «Dreck-» in Verbindung mit einer Nationalität verwendet werde. Damit entschieden die Richter zugunsten eines Polizisten, der im April 2007 in Basel einen algerischen Asylwerber festgenommen und entsprechend beschimpft hatte.
Die Basler Justiz sprach den Polizisten wegen rassistischer Diskriminierung für schuldig und verhängte eine Geldstrafe mit aufschiebender Wirkung gegen ihn. Das Bundesgericht hob diese Verurteilung nun auf. Zur Begründung hieß es, die fraglichen Äußerungen zielten nicht auf eine bestimmte ethnische Gruppe, Rasse oder Religion.
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