Die Billigfluglinie Ryanair hat im Streit um Entschädigungszahlungen für verspätete Flüge eine juristische Niederlage erlitten. Ein Gericht im britischen Manchester befand am Freitag, dass Kunden bis zu sechs Jahre Zeit haben, um ihre Ansprüche anzumelden, und nicht nur zwei, wie Ryanair es im Kleingedruckten seiner Nutzungsbedingungen schreibt.
Die Frist von sechs Jahren ist in einer EU-Verordnung festgelegt. Ryanair kündigte nach dem Urteil umgehend Berufung an. Die Sechs-Jahres-Frist sei «weder notwendig noch angemessen», erklärte das Unternehmen.
Sechs-Jahres-Frist gilt
Im Prozess hatte die Fluglinie argumentiert, dass die Kunden mit der Annahme der Nutzungsbedingungen auch die verkürzte Frist akzeptieren. Das Gericht entschied jedoch, dass die EU-Vorschriften in jedem Fall Vorrang haben. Demnach können sich Passagiere binnen sechs Jahren bei Fluglinien melden, um Ansprüche auf Entschädigung geltend zu machen. Für eine Flugverspätung von drei Stunden und mehr können sie bis zu 600 Euro erhalten, es sei denn, es waren «außergewöhnliche Umstände» verantwortlich, beispielsweise Wetterkapriolen.
Falls sich Ryanair an die Sechs-Jahres-Frist halten muss, könnten auf das Unternehmen Schätzungen zufolge Nachzahlungen bis zu 610 Millionen Pfund (857 Millionen Euro) zukommen. In dem in Manchester verhandelten Fall ging es um sechs Passagiere eines Flugs vom März 2008. Sie hatten eine Verspätung von neun Stunden und 50 Minuten auf der Verbindung von Reus in Spanien nach London. Ihre Klage gegen Ryanair brachten sie im Januar 2014 vor, fünf Jahre und acht Monate nach dem Flug.
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