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Riesenlücke zwischen Mann und Frau

Riesenlücke zwischen Mann und Frau

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Der Rentenunterschied zwischen Mann und Frau in Luxemburg ist enorm. Wir liegen mit 44 Prozent sogar über dem EU-Durchschnitt. Die Regierung will die Lücke schließen, heißt es.

In der EU haben Frauen laut rezenten Statistiken eine durchschnittlich 39 Prozent niedrigere Rente, als Männer. Die Rentenlücken sind in siebzehn Ländern höher als 30 Prozent. Luxemburg hält in diesem Zusammenhang die Spitzenposition, mit einem Unterschied von 47 Prozent, gefolgt von Deutschland mit 44 Prozent.

In den letzten Jahren wurden eine ganze Reihe Kompensierungsmaßnahmen eingeführt, wie die Babyjahre, die Erziehungszeiten, die Möglichkeit Versicherungsjahre «nachzukaufen» usw. Aber trotz dieser Bemühungen sei es zu keiner Annäherung zwischen den Rentenbeträgen gekommen, bedauert die CSV-Abgeordnete Sylvie Andrich-Duval und fragt den Sozialminister und die Ministerin für Chancengleichheit, welche Maßnahmen in Luxemburg noch vorgesehen sind. Die Einführung der kostengünstigen fakultativen Weiterversicherung werde sich wohl kaum auf die Höhe des Rentenbezugs auswirken, so die Parlamentarierin.

Bilanz kommt früher

In ihrer gemeinsamen Antwort erklären der Sozialminister Romain Schneider und Gleichstellungsministerin Lydia Mutsch, dass eine Bilanz der Rentenreform von 2017 auf 2016, auf Basis der Zahlen von 2015, vorgeschoben wurde.

Insgesamt 1.126 Personen profitierten 2015 von der in der Pensionsreform vorgesehenen kostengünstigen Weiterversicherung: 831 Frauen und 295 Männer. Die Zahl habe sich im Vergleich zu den Vorjahren erhöht, so die Minister. Ziel dieser Maßnahme sei es aber nicht, den Versicherten eine Erhöhung ihrer Rente zu ermöglichen, sondern vielmehr ihre Versicherungszeiten aufzustocken, damit sie ihre Vericherungskarriere auf 40 Jahre vervollständigen können oder das Recht auf eine Mindestrente erhalten.

Mütter zahlen weniger ein

Als Gründe für die Rentenunterschiede zwischen den Geschlechtern sehen die Minister die unterschiedliche Höhe der Löhne und die kürzeren Versicherungszeiten der Frauen, die oft ihre Arbeitszeit reduzieren oder eine mehrjährige Arbeitspause wegen der Kindererziehung einlegen. Bei den Löhnen könne die Rentenreform keinen Einfluss nehmen, weil die Höhe der Rente zum Teil von der Höhe der eingezahlten Beträge abhängt. Bei der Arbeitszeitreduzierung aus familiären Gründen seien das Justizministerium und das Sozialversicherungsministerium dabei Lösungen auszuarbeiten, wird in der Antwort betont.

So soll unter anderem die Verteilung der während der Ehe oder Partnerschaft angesparten Rechte im Scheidungsfall überdacht werden. So könnte im Scheidungsfall eine Ausgleichszahlung für den Partner, der weniger hohe Rentenbezüge aufgrund einer Arbeitszeitreduzierung hat, eine Lösung darstellen. Die Höhe dieser Ausgleichszahlung würde zum Zeitpunkt der Liquidierung und Aufteilung des Vermögens festgelegt. In dem Zusammenhang seien auch retroaktive Versicherungen oder Zusatzversicherungen möglich.

Allgemeine Maßnahmen, welche den «Rentengraben» zwischen den Geschlechtern ausgleichen soll, seien aber im Augenblick nicht vorgesehen, so die Minister. So bleibt zum Beispiel die Verteilung der Einkommen in einer Ehe oder einer Partnerschaft immer noch eine Verhandlungssache.

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