Der Richter in Düsseldorf hat die fristlose Kündigung der Mietswohnung eines starken Rauchers als gerechtfertigt eingestuft, so die „Saarbrücker Zeitung“.
Dem 74-jährigen Mann war nach 40 Jahren die Mietswohnung gekündigt worden. Die Begründung der Vermieterin: eine nicht hinnehmbare Geruchsbelästigung für die anderen Hausbewohner.
Zu Demaart
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