Die drei Mitglieder der russischen Punkband Pussy Riot müssen zwei Jahre in Haft. Das entschied das Moskauer Chamowniki-Gericht am Freitag. Die Angeklagten hätten eine rechtswidrige religiöse Handlung verübt, sagte Richterin Marina Syrowa bei der Urteilsverkündung.
Politischer Gefangener
Seit 1961 bezeichnet Amnesty International weltweit Häftlinge, die wegen ihrer politischen Ansichten und Äußerungen verfolgt werden, als «Politische Gefangene». Die Menschenrechtsorganisation übernimmt dann zum Beispiel Prozesskosten. Derzeit betreut AI etwa 100 gewaltlose politische Gefangene in rund 25 Ländern, die meisten davon im Iran (knapp 20). In Russland haben außer den drei Frauen von Pussy Riot auch der Kremlkritiker und Ex-Ölmanager Michail Chodorkowski sowie sein früherer Geschäftspartner Platon Lebedew diesen Status. Die Führung in Moskau weist aber von sich, dass es in Russland politische Gefangene gibt. (Quelle: dpa)
Durch die Protestaktion von Nadjeschda Tolokonnikowa, Maria Alechina und Jekaterina Samuzewitsch sei «moralischer Schaden für die Anwesenden Gläubigen» entstanden, sagte die Richterin. Ihre Strafe müssen die drei demnach in einem Straflager verrichten. Die Richterin sagte, sie habe mildernde Umstände bei der Festlegung des Strafmaßes gelten lassen. Auf die Tat könne dennoch nur mit Freiheitsentzug reagiert werden, sagte Syrowa. Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre Haft gefordert.
Die Angeklagten Aktivistinnen hatten am 21. Februar in einer spektakulären Aktion in der zentralen Christ-Erlöser-Kathedrale die Gottesmutter angerufen, Präsident Wladimir Putin zu verjagen. Sie waren wegen «Rowdytums aus religiösem Hass» angeklagt.
Zu Demaart






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