In ihrem Schreiben kritisiert „Le juste milieu“ LJM das Justizministerium, das bis dato nicht auf ihren Antrag vom November 2011 geantwortet habe, LJM das Statut der Gemeinnützigkeit zu geben. Dieses Statut gäbe europäischen Geldgebern die Möglichkeit, ihre Spende von den Steuern abzusetzen. Obwohl die Vereinigung mehrmals beim Justizministerium intervenierte, habe sie bis dato noch nicht einmal eine Empfangsbescheinigung für ihren Antrag erhalten.
LJM weist darauf hin, dass sie 170.000 Euro an Grunderwerbssteuer gezahlt habe, eine Steuer von denen die Gemeinden befreit sind, die Gebetshäuser von konventionierten Glaubensrichtungen unterstützen. Ihr Antrag auf Steuerbefreiung beim „Enregistrement“ sei unbeantwortet geblieben, beschwert sich LJM.
Weitere Details
Die Vereinigung gibt in ihrem Schreiben auch weitere Details bekannt, was das erwähnte Projekt angeht. Seit August 2008 miete sie ein Lokal in Bonneweg, 32, Dernier Sol. Als der Besitzer wechselte, sollte das Gebäude verkauft werden. Um mit ihren Aktivitäten weiterfahren zu können, habe LJM das Gebäude im März dieses Jahres erworben.
Seit LJM im März vorigen Jahres zu Spenden für das Projekt aufgerufen habe, hätten hunderte von Gläubigen aus Luxemburg und der Großregion rund 600.000 Euro gespendet. LJM erklärt, dass sie verschiedene internationale Organisationen um finanzielle Hilfe gebeten haben.
Eine dieser Organisationen sei „Qatar Charity“ gewesen. Bis dato wisse LJM aber nicht, welche Summe sie aus Katar erhalten werde. Wie hoch diese Summe auch sein werde, „Qatar Charity“ werde nicht Besitzer des Gebäudes werden. Die Gebäulichkeiten werden im Besitz von LJM bleiben, die seit Februar 2008 als „Gesellschaft ohne Gewinnzweck“ (asbl) beim Handelsregister eingetragen ist.
Keine Steuervorteile
LJM kritisiert dass die luxemburgischen Muslime, die anhand ihrer Steuern die anderen Religionen mitfinanzieren, nicht die gleichen Steuervorteile besitzen wie andere konventionierte Glaubensgemeinschaften.
Die Muslime in Luxemburg würden so ein zweites Mal für den Kauf und den Unterhalt ihrer Kultstätte besteuert, da ihnen die Steuervorteile vorenthalten würden, von denen sie im Prinzip profitieren könnten.
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