Für die Hauptstadt gibt es eine Regelung, was das Parken auf öffentlichen Straßen angeht. Das Gemeindereglement besagt, dass Fahrzeuge nicht ohne triftigen Grund länger als 24 Stunden hintereinander auf öffentlicher Strasse parken dürfen.
Das teilte die städtische Verkehrspolizei am Montag mit.
Besonders in der Urlaubszeit kommt es häufiger vor, dass Fahrzeuge für die Dauer des Urlaubs (auch mit gültiger «Parking résidentiel»-Erlaubnis) auf öffentlicher Straße geparkt werden, heißt es in der Mitteilung weiter. Umso größer ist die Überraschung dann, wenn das Fahrzeug aufgrund eines Dringlichkeitsreglementes abgeschleppt wurde.
Es wird richtig teuer
Diese Reglemente, welche allgemein wegen Bau- oder Umzugsarbeiten aufgestellt werden, brauchen nur 24 Stunden Vorlaufzeit. Das macht sich während eines mehrwöchigen Urlaubs im Ausland und der Abwesenheit der Fahrzeughalter schlecht. Außerdem wird es teuer.
Zwischen 8.00 und 18.00 Uhr kostet das Abschleppen des Fahrzeuges 190,00 Euro. Am Wochenende steigen die Kosten dann nochmal: ab 18.00 Uhr auf 214,00 Euro. Zusätzlich fallen 20,00 Euro Verwarnungsgebühren alle 12 Stunden aufs Neue an. Einmalig kostet es noch einmal 24 Euro Verwarnung gemäß Art. 107-31, Code de la Route. Da kommt ganz schön was zusammen.
Zu Demaart
Sie müssen angemeldet sein um kommentieren zu können