Die Angehörigen wehren sich demnach dagegen, dass sie nach belgischem Recht bei Entscheidungen über eine vorzeitige Freilassung des Täters nicht angehört werden. Am Montag soll ein Gericht in Brüssel über einen Antrag Dutroux› auf Entlassung aus der Haft entscheiden.
" class="infobox_img" />Michelle Martin, Ex-Frau und Komplizin des belgischen Kinderschänders Marc Dutroux. (Bild: dpa-Archiv)
Der heute 56-jährige Dutroux war 2004 zu lebenslanger Haft verurteilt worden, weil er sechs Mädchen und junge Frauen entführt, gefoltert und vergewaltigt hatte. Vier von ihnen starben. Seine Ex-Frau und Komplizin Michelle Martin war zu 30 Jahren hinter Gittern verurteilt worden, ist aber seit Juli unter Auflagen in Freiheit. Sie lebt in einem Kloster.
Scharfe Kritik an Michelle Martins Freilassung
Mehrere Angehörige der Opfer wenden sich mit ihrer Kritik den belgischen Zeitungen zufolge in einem gemeinsamen Brief an Justizministerin Annemie Turtelboom. Sie hätten vor der Entscheidung über Martins verfrühte Freilassung kein Gehör vor Gericht gefunden. Dieses habe Martins Versicherungen für bare Münze genommen – zu Unrecht.
«Frau Martin hatte, nicht zuletzt um ihre guten Absichten zu belegen, die Entschädigung der Opfer ins Feld geführt», schreibt der Anwalt der Familien laut «Le Soir». «Dabei haben diese bis heute keinen Euro, keinen Franc und keine Kopeke bekommen.»
Zwar beschloss das belgische Parlament am Donnerstag eine Verschärfung der Regeln für vorzeitige Freilassungen – Anträge der Inhaftierten sollen der Nachrichtenagentur Belga zufolge erst nach längeren Haftzeiten als bisher möglich sein. Mehr Rechte für Angehörige sehen die neuen Vorschriften aber nicht vor, bemängeln die Familien «Le Soir» zufolge. Der belgische Senat muss noch darüber abstimmen.
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