Beim Online-Einkauf in anderen EU-Ländern sollen Verbraucher künftig mehr Rechtssicherheit haben. Die EU-Kommission hat am Dienstag in Brüssel Pläne für ein einheitliches Kaufrecht für Waren und digitale Produkte wie Musik vorgestellt, das Standards für klare Informationen schaffen soll. Käufer und Händler könnten damit ein Geschäft nach den neuen EU-Regeln vereinbaren. Der Online-Käufer müsste dem Kauf nach Vertragsabschluss ausdrücklich zustimmen und würde in seiner Sprache über seine Rechte aufgeklärt.
Wer ein fehlerhaftes Produkt kauft und sich für das EU-Recht entscheidet, hätte die Wahl zwischen Ersatz, Reparatur, Preisnachlass oder Kündigung des Vertrages. Derzeit sehen das nur die Regelungen in fünf Ländern vor, schrieb die EU-Kommission.
EU muss noch zustimmen
Das Europaparlament und der EU-Ministerrat müssen dem Vorschlag noch zustimmen. Die Vorgaben würden die bisherigen nationalen Rechte der 27 EU-Staaten nicht ersetzen, sondern parallel und optional existieren. Neben dem Verbraucherschutz will Brüssel auf diese Weise auch den Handel stärken: «Das Kaufrecht wird den Binnenmarkt, den Motor für Wirtschaftswachstum in Europa, auf Touren bringen», sagte die Luxemburgerin und EU-Justizkommissarin Viviane Reding in Brüssel. Firmen könnten ihre Geschäfte unkompliziert auf neue Märkte in Europa ausweiten.
Laut EU-Kommission müssen Händler, die Waren europaweit anbieten, sich derzeit noch mit vielen unterschiedlichen Gesetzestexten befassen. Das koste viel Geld und schrecke ab. Nach EU-Angaben ist nur jedes zehnte Handelsunternehmen grenzübergreifend tätig. Nach den Worten von Kommissarin Reding entgehen dem Handel dadurch jährlich rund 26 Milliarden Euro im EU-Binnenhandel.
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