Donnerstag1. Januar 2026

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Neue Bedingungen für Studienbeihilfen

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Grenzgänger-Kinder bekommen ebenfalls eine Studienbeihilfe seitens Luxemburgs, aber unter gewissen Bedingungen. Hochschulministerin Martine Hansen sucht den Dialog.

Die Residenzklausel soll aus dem Gesetz über Studienbeihilfen verschwinden; Grenzgänger, die eine Unterstützung für ihre studierenden Kinder beantragen, müssen fünf Jahre in Luxemburg gearbeitet haben. Die Luxemburger Hilfe kann nicht mit einer im Heimatland bezogenen Unterstützung kumuliert werden. Das sind die Grundbedingungen, auf denen sich die Koalitionspartner CSV und LSAP geeinigt haben. Der Vorschlag der CSV, die Hilfe pro Semester auszubezahlen, hatte die LSAP abgelehnt.

Diese Übergangsregelungen sollen der Regierung ein Jahr Zeit geben, um eine definitive Lösung zu finden, sagte Ministerin Martine Hansen (CSV) am Freitag im Anschluss an ein Treffen mit dem LCGB. Kommende Woche will sie die Studentenvertretungen Unel und Acel treffen. Termine sind auch mit anderen Gewerkschaften, u.a. dem OGBL, vorgesehen. Hansen plant auch das Einsetzen einer Arbeitsgruppe mit Vertretern dieser Vereinigungen vor, um die neue Regelung zu erörtern. Dem LCGB zufolge könnten bei einer neuen Regelung soziale Kriterien einfließen. Berücksichtigt werden müssten auch Fragen der Mobilität und der Einschreibegebühren.