Für die Statistiker ist lediglich die Gesamtheit der Daten wichtig. Deren Anonymisierung sei garantiert.
Werden meine Daten bei der Volkszählung auch vertraulich behandelt? Diese Frage werden sich wohl etliche Bürger in den nächsten Tagen stellen, wenn sie das Formular der 36. luxemburgischen Volkszählung ausfüllen. Ab dem 15. Februar werden die Volkszähler die ausgefüllten Formulare zu Hause abholen. Wir fragten beim Statec und bei der Datenschutzkommission nach, was mit den Formularen geschieht, nachdem sie eingesammelt wurden.
Die Formulare werden von den Volkszählern an die jeweilige Gemeinde weitergegeben. Die „agents recenseurs“ mussten im Vorfeld eine Erklärung unterschreiben, keine Daten an Unberechtigte weiterzugeben. Darüber hinaus untersagt der Artikel 11 der diesbezüglichen großherzoglichen Verordnung allen Mitarbeitern der Volkszählung, die vertraulichen Informationen preiszugeben. Die Gemeinde kontrolliert, ob alle Personen, die in ihrem Personenregister eingetragen sind, auch an der Volkszählung teilgenommen haben. Eine inhaltliche Kontrolle werde hier nicht stattfinden, erklärte dem Tageblatt gegenüber Germaine Thill, Statec-Verantwortliche für die Volkszählung.
Im Gegensatz zum vorigen „recensement“ können Personen, die nicht wollen, dass der „recenseur“ oder ein Gemeindeverantwortlicher einen Blick in seine Daten wirft, das Formular direkt an das Statec senden. In diesem Fall wird das Statec den Gemeinden lediglich eine Liste der Personen schicken, die teilgenommen haben.
Der nächste Schritt ist die Anonymisierung der Informationen, die aus der Sicht des Datenschutzes besonders wichtig ist. Technisch gesehen ist der Vorgang einfach. Die Abschnitte des Formulars, auf welchen Name und Adresse stehen, werden maschinell abgetrennt; Namen und Adressen sind statistisch unbedeutend. Nachdem nur noch anonyme Formulare mit den statistisch relevanten Informationen zu Verfügung stehen, werden diese eingescannt; die Verarbeitung der Daten geschieht auf elektronischem Weg. Die erhobenen Daten könnten in keinem Fall für administrative oder steuerliche Kontrollen benutzt werden, heißt es auf der Website des Statec.
Wie uns Germaine Thill erklärte, habe das Statec auch kein Interesse an der Anzahl der Fernsehgeräte einzelner Bürger. Für die Statistik sei die Gesamtheit der Informationen wichtig. Es brauche sich niemand Sorgen um die Sicherheit der Daten zu machen. Laut Gérard Lommel, dem Präsidenten der Datenschutzkommission, könnte das Statec jedoch Anzeige gegen Personen erstatten, die im Verdacht stünden, falsche Angaben gemacht zu haben, oder sich weigerten, am Zensus teilzunehmen. Das Gesetz sieht Strafen bis zu 2.500 Euro vor.
Zum ersten Mal online
In diesem Jahr kann man zum ersten Mal über Internet an der Volkszählung teilnehmen. Voraussetzung ist der Besitz eines LuxTrust-Zertifikats, das die Sicherheit der Datenübermittlung garantiert. Die elektronisch übermittelten Daten werden kurze Zeit im „Centre des technologies de l’information de l’Etat“ (CTI) aufbewahrt.
Auch in diesem Fall werden Teilnehmerlisten an die jeweiligen Gemeinden, zwecks Vergleich mit den Einwohnerlisten, geschickt. Die Informationen, die täglich im CTI anfallen, werden laut Gérard Lommel nach spätestens einem Tag – nachdem sie ans Statec gesendet wurden – gelöscht. Dort werden alle Daten, sowohl die gescannten wie auch die, die per Internet übermittelt wurden, auf einem speziellen Server gespeichert.
Eine Frage, die vielerseits Kopfschütteln auslöste, war die nach der Sprache, in welcher man denkt. Das könne sie verstehen, meinte Germaine Thill. Die Frage gehe aber auf einen Vorschlag der Vereinten Nationen an mehrsprachige Länder zurück. Der Wortlaut orientiere sich an der schweizerischen Volkszählung von 2001, in der die gleiche Frage gestellt wurde. Es sei die sicherste Art, die Muttersprache zu ermitteln, da diese nicht immer die Sprache sei, die man zu Hause spreche.
Zu Demaart
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