Die Meldung schlug am Dienstag wie eine Bombe ein. Und es sind schwere Vorwürfe: «Zurzeit wird ein Priester der Erzdiözese wegen eines unsittlichen Vergehens an einer zur Tatzeit minderjährigen Person verhört,» schrieb das erzbischöfliche Ordinariat. Der Mann wurde vom Erzbischof vom Dienst suspendiert. Der betroffene erstattete gegen sich selbst Strafanzeige. Am gleichen Tag wurde er von der Kriminalpolizei zu den Vorwürfen vernommen.
Über das Alter des Kindes damals schweigt man sich aus. Auch der Erzbischof Jean-Claude Hollerich schweigt. Der Priester war seit mehreren Jahren im Pfarrverband Belair-Merl-Zessingen aktiv. Der Fall von dem sexuellen Übergriff auf einen damals Minderjährigen liegt sechs Jahre zurück, heißt es auf Nachfrage bei Justizsprecher Henri Eippers gegenüber Tageblatt.lu. Die Verjährungsfrist bei Missbrauch liegt bei zehn Jahren.
Leitfaden
Es ist damit der bislang aktuellste Fall von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche Luxemburg. Anfang 2010 wurden die ersten Fälle hierzulande bekannt. Diese lagen oft 30 Jahre und mehr zurück. Eine Hotline wurde eingerichtet. Innerhalb eines Jahres meldeten sich dort 138 Menschen. 100 klagten über Gewalt, 39 Mal wurden sexuelle Misshandlungen gemeldet. In 114 Fällen ermittelte die Staatsanwaltschaft. Diese Zahlen fand man im November 2010 in einem 141 Seiten starken Abschlussbericht.
Ein Jahr später führte die katholische Kirche einen «Leitfaden zum richtigen Umgang von sexuellem Missbrauch im kirchlichen Bereich» ein. «Die Leitlinien der Erzdiözese Luxemburg stützen sich auf die Regeln und Anweisungen des Heiligen Stuhles und des allgemeinen Kirchenrechts, die vollständig und unparteiisch übernommen werden. Sie inspirieren sich an den Vorgaben der Deutschen Bischofskonferenz zu diesem Problemkreis. Sie sind als Selbstverpflichtung und interne Verfahrensordnung der katholischen Kirche in Luxemburg zu verstehen und wollen keineswegs in Konkurrenz zum staatlichen Justizwesen treten. Die Zusammenarbeit mit den staatlichen Justizbehörden wird im Gegenteil in mehrfacher Hinsicht betont», hieß es damals.
Auf sieben Seiten stehen mehrere Eckpunkte. Dazu gehören «Gespäche mit dem mutmaßlichen Opfer», «Zusammenarbeit mit den staatlichen Justizbehörden» sowie «Auswahlkriterien» und «Aus- und Fortbildungsmaßnahmen».
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