Donnerstag29. Januar 2026

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Mindestens 40 Prozent Frauen

Mindestens 40 Prozent Frauen
(Oliver Berg)

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Bei Parlaments- und Europawahlen müssen in Zukunft mindestens 40 Prozent Frauen auf den Listen stehen. Bei Nichteinhaltung der Quote wird das Budget der Parteien gekürzt.

Das Ministerium für Chancengleichheit (MEGA) will die Repräsentation der Frauen in der Arbeitswelt verstärken. Sie sollen öfters Entscheidungsträger sein und es müsse zu einer Lohnangleichung kommen. Insgesamt sollen drei Punkte im Arbeitsrecht umgeändert werden sowie eine Quote für das Parteifinanzierungsgesetz eingeführt werden.

Eine Frau verdiene bei Ausübung des gleichen Berufs im Schnitt bis zu acht Prozent weniger. Damit stehe Luxemburg in Europa zwar noch gut da, doch nun werden gesetzliche Grundlagen geschaffen, um diese Ungleichheit zu beseitigen, so die Ministerin. In Zusammenarbeit mit der Gewerbeaufsicht (ITM) und dem Arbeitsgericht können nun bei Nicht-Einhaltung Strafmaßnahmen (250 Euro bis 25.000 Euro) getroffen werden.

Die Lohngleichheit wurde bislang durch ein großherzogliches Reglement von 1974 geregelt. Jetzt wolle man direkte Änderungen am Arbeitsrecht vornehmen, so fiele die Einhaltung dieser Gesetze auch unter die Aufsicht des Arbeitsministeriums.

9.000 Euro Belohnung

Eine zweite Veränderung am Arbeitsrecht betrifft das Programm der „Actions positives“. Unternehmen können freiwillig daran teilnehmen und werden dafür finanziell mit Zuschüssen in Höhe von 9.000 Euro pro Jahr belohnt. Die Bedingungen dieses bereits bestehenden Programms sind erstens, dass der Betrieb für Lohngleichheit sorgt und das auch nachweisen kann.

Und zweitens, dass der Betrieb sich konkrete, bezifferbare, also nachweisbare Ziele setze, die für mehr Chancengleichheit in der Entscheidungsfindung sorgen, und dies auf der Stufe der Verwaltungsräte und Direktionskomitees. „Viele machen bereits mit, es fehlt also nicht an schlechtem Willen, sondern es ist eher schwer für uns nachvollziehbar, ob die Ziele erfüllt wurden“, so die Ministerin Lydia Mutsch.

Ein dritter Punkt, der das Arbeitsrecht betrifft, ist die Vereinfachung der Subventionsprozeduren für Unternehmen, die eine Person des in diesem Betrieb unterrepräsentierten Geschlechts einstellen. Diese Prozedur solle dann nicht mehr über das MEGA laufen, sondern direkt über das Arbeitsministerium. Das werde den Vorgang vereinfachen und so beschleunigen.

Parlaments- und Europawahlen

Der andere Teil des Gesetzesprojekts betrifft die Einführung einer Quote in der politischen Aufstellung der Kandidatenlisten der Parteien. Diese Bestimmungen gelten nur für die Parlamentswahlen und die Europawahlen, nicht aber für die Gemeindewahlen. Jedes Geschlecht muss zu wenigstens 40 Prozent repräsentiert sein. Das bedeutet bei 60 Kandidaten, mindestens 24 Frauen oder wenigstens 24 Männer. So gesehen sei die Quote geschlechtsneutral, erklärte die Ministerin.

Für die Europawahlen müssen die Parteien ausgeglichene Listen aufstellen. 50 Prozent müssen jeweils Frauen oder Männer sein. Von sechs Kandidaten müssen dann drei Männer und drei Frauen dabei sein. Bei Nichteinhaltung der Quote wird das Budget der Parteien gekürzt. Um den Parteien eine Möglichkeit zu geben, das auch umzusetzen, gelten die Änderungen in der Parteifinanzierung für die Parlamentswahlen 2018 nur zur Hälfte, das heißt nur die Hälfte des Betrags würde gekürzt werden. Das vorläufige Gesetzesprojekt wird dem Parlament am 13. Oktober vorgelegt.

„Quoten sind kein Allheilmittel, aber ein Hilfsmittel, um einen Mentalitätswandel herbeizuführen. In Belgien und Frankreich kam es durch die Einführung einer Quote bereits zu einer Verdoppelung hinsichtlich des Anteils der Frauen in den Parlamenten“, ergänzte die Ministerin.