Montag22. Dezember 2025

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Mehr Kompetenzen für Gemeindebeamte

Mehr Kompetenzen für Gemeindebeamte
(Ifinzi)

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Der Gemeindebeamte soll mehr Befugnisse bekommen. In einer gemeinsamen Sitzung der FGFC/ASAM mit Innenminister Dan Kersch wurde dies diskutiert.

Der „agent municipal“ könne sich in Zukunft auch um kleinere Regelverstöße kümmern.
Rund 30 „zivile Zuwiderhandlungen“ sollen aus dem Strafrecht ausgegliedert werden. Das heißt solche Handlungen wären nicht mehr der üblichen juristischen Prozedur unterworfen. Sie würden lediglich als verwaltungstechnische Sanktionen behandelt.

In Zukunft könne sich der Gemeindebeamte also auch um Themen wie Lärmschutz, Bauten-Genehmigungen, nicht beschnittene Grünanlagen usw. kümmern. Mit der Ausgliederung aus dem Strafkatalog werde man juristisches „Neuland“ betreten, erläuterte der Minister.

Kommunale Autonomie

Mit der Kompetenzerweiterung könne die aktuelle Vorgehensweise bei verschiedenen Verstößen wesentlich vereinfacht werden. Und die Gemeinden könnten selbst entscheiden, welche dieser 30 „Zuwiderhandlungen“ kommunal geregelt werden. Die Staatsanwaltschaft wäre von dieser Arbeit entlastet.

Die FGFC („Fédération générale de la fonction communale“) und die ASAM („Association des agents municipaux“) fordern diese Kompetenzerweiterung schon seit Jahrzehnten. Besonders im Zuge vermehrter Angriffe gegen die Agenten wurde die Forderung immer lauter. Seitdem werden zumindest Selbstverteidigungskurse für die Beamten angeboten.

Fortbildung

Innenminister Dan Kersch stellte zudem in Aussicht, dass der „agent municipal“ nach Ablegen einer schriftlichen Prüfung den Status eines „agent de police judiciaire“ erlangen kann. Dies wäre dann auch mit einer Gehaltsprämie verbunden. Hintergrund ist eine effiziente Nutzung des Personals.

Einen Kritikpunkt hatten FGFC und ASAM noch bezüglich der Vorstellungen einer Bereitschaftsprämie für Gemeindebeamte. Aber alles in allem befürworteten die Gewerkschaften die Pläne des Ministers und beglückwünschten die Regierung für die Herangehensweise.