Das EU-Gericht bestätigte am Donnerstag in Luxemburg eine Entscheidung der EU-Kommission aus dem Jahr 2007 und wies die Klage von Mastercard ab. Das Unternehmen kündigte an, den Rechtsstreit in der nächsten Instanz am Europäischen Gerichtshof (EuGH) fortsetzen zu wollen.
Die EU-Kommission hatte die sogenannten multilateralen Internbankenentgelte von Mastercard für wettbewerbswidrig erklärt. Diese Gebühren stellen sich die Banken untereinander für grenzüberschreitende Zahlungen in Rechnung, wenn der Kunde bei einem Einzelhändler zahlt. Dabei ging es im vorliegenden Fall um Karten mit Mastercard- und Maestro-Logo.
25 Milliarden Euro Gebühren
Nach EU-Angaben zahlten Einzelhändler in der EU 2006 rund 25 Milliarden Euro Gebühren für Kreditkartengeschäfte. Auf Kunden fallen diese Gebühren laut EU-Kommission indirekt zurück: Zum Schluss müssen sie nämlich tiefer in die Tasche greifen, weil der Händler die Gebühren der Banken über höhere Warenpreise an sie weitergibt.
Nach Ansicht der Kommission trieb dies die Kosten des Einzelhandels für die Annahme der Karten künstlich in die Höhe, ohne Vorteile für den Verbraucher zu bringen. Die obersten Wettbewerbshüter Europas hatten Mastercard für eine Änderung des Systems unter Androhung hoher Strafen eine Frist gesetzt. Das Unternehmen senkte die Gebühren daraufhin.
Kosten auf Verbraucher abwälzen
Nach Ansicht der Richter sind die Gebühren nicht notwendig für das Funktionieren des Mastercard-Zahlungssystems und die Kosten daher zu hoch angesetzt. Auch die Vorteile der Händler aus dieser Zahlungsart seien «unzureichend bewertet» worden, hieß es im Urteil.
Mastercard Europe warnte davor, dass es nun auch für Verbraucher teurer werden könnte, mit der Kreditkarte im Laden zu zahlen. Das Urteil verändere die wohlaustarierte Kostenbalance zwischen Händlern und Verbrauchern und «würde – wenn es Bestand hat, diese Balance zuungunsten der Verbraucher verändern», schrieb Mastercard in einer Mitteilung in Brüssel. Von den Internbankenentgelten habe Mastercard «selber keinen Cent vereinnahmt» – sie ermöglichten vielmehr Investitionen in Sicherheit und Innovation zugunsten von Karteninhabern und Händlern.
«Guter Tag für Konsumenten»
EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia begrüßte ebenso wie Verbraucherschützer das Urteil und sprach von einem «guten Tag für die Konsumenten.» Das Unternehmen habe «die Kosten für Händler aufgeblasen, ohne den Verbrauchern Vorteile zu liefern.» Zugleich erklärte Almunia, die Praxis von Kreditkartenfirmen wie Mastercard und Visa weiter zu beobachten. Er forderte beide Unternehmen auf, «diese Internbankenentgelte mit den EU-Wettbewerbsregeln in Einklang» zu bringen.
Das Bezahlkartenunternehmen Visa Europe hatte Ende 2010 auf Druck der EU-Kommission millionschwere Gebühren bei bestimmten Abrechnungen gesenkt. Dabei ging es um die Entgelte bei Zahlungen mit sogenannten Debitkarten, bei denen die Kontoinhaber nach einem Kauf direkt belastet werden.
Der europäische Verbraucherschutzverband BEUC forderte: «Die EU-Gesetzgeber sollten nun ein endgültiges Stoppzeichen für solche unfaire und bedauerlichen Geschäftemacherei setzen.»
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