Samstag20. Dezember 2025

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Mann mit Hut kann an Frankreich überstellt werden

Mann mit Hut kann an Frankreich überstellt werden
(AFP/ho)

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Ein belgischer Richter hat der Auslieferung zweier Terrorverdächtiger nach Frankreich zugestimmt.

Der von Frankreich erlassene europäische Haftbefehl gegen Mohamed Abrini und einen weiteren Verdächtigen könne vollstreckt werden, teilte die belgische Staatsanwaltschaft am Donnerstag mit.

Abrini steht nicht nur im Verdacht, in die Terroranschläge von Paris verwickelt gewesen zu sein, bei denen am 13. November 2015 130 Menschen getötet wurden. Nach seiner Festnahme im April in Belgien gab er zu, der sogenannte Mann mit Hut zu sein, der kurz vor dem Anschlag am Brüsseler Flughafen am 22. März mit den beiden Selbstmordattentätern auf Überwachungsvideos zu sehen war. Damals kamen am Flughafen und bei einem Anschlag in der Brüssler U-Bahn 32 Menschen ums Leben. Zu beiden Anschlagsserien bekannte sich die Terrormiliz Islamischer Staat.

Vor der Anhörung am Donnerstag hatte die belgische Staatsanwaltschaft der Nachrichtenagentur AP erklärt, sie rechne wegen der Ermittlungen in Belgien nicht mit einer schnellen Überstellung des 31-jährigen Abrini nach Frankreich. Beim zweiten Verdächtigen könnte es etwas schneller gehen. Er soll in Brüssel eine Wohnung gemietet haben, in der die Sprengstoffwesten für die Pariser Anschläge zusammengebaut worden sein sollen und in der sich der mutmaßlich letzte überlebende Pariser Attentäter, Saleh Abdeslam, vor seiner Festnahme einige Zeit versteckte.