Headlines

Mangelnde Transparenz bei Cargolux

Mangelnde Transparenz bei Cargolux

Jetzt weiterlesen! !

Für 0.99 € können Sie diesen Artikel erwerben.

Sie sind bereits Kunde?

Im Zusammenhang mit der Gründung von mindestens einer neuen Firma hat die Cargolux das Arbeitsrecht nicht respektiert. Zu diesem Schluss kommt die Gewerbeaufsicht ITM. Und gibt einer vom OGBL eingereichten Klage statt.

Ausgangspunkt der Unstimmigkeiten zwischen dem OGBL und der Cargolux sind die auf das Jahr 2010 zurückgehende Pläne der Frachtfluggesellschaft, mit der „Air Atlas“ ein sogenanntes Joint Venture einzugehen. Ziel dieses Unternehmens sollte eine Kostenreduzierung durch den gemeinsamen Erwerb von Ersatzteilen für die Flugzeuge des Typs Boeing 747-8F sein. Zumindest wurde dem gemischten Betriebsrat dies so erklärt; Details zu den genauen Plänen gab die Cargolux-Leitung keine bekannt.

Nicht schlecht staunte der OGBL dann im Frühling vergangenen Jahres, als man, wie Zentralsekretär Hubert Hollerich gestern dem Tageblatt gegenüber erklärte, mehr oder weniger durch Zufall im Memorial entdeckte, dass die Cargolux vier neue Unternehmen – zwei davon mit Sitz in Luxemburg, zwei mit Sitz auf den britischen Jungferninseln – gegründet hatte. Darunter war auch besagtes Joint Venture.

Klarer Verstoß

Allerdings waren die angegebenen Tätigkeitsfelder nicht, wie wenige zuvor Monate dargelegt, der Ankauf von Ersatzteilen, sondern vielmehr die Schaffung eines kompletten Umschlagzentrums sowie der Betrieb von Flugzeugen.

Der OGBL sah in der Vorgehensweise der Cargolux einen klaren Verstoß gegen die gesetzlich geltenden Prozeduren, die vorsehen, dass der gemischte Betriebsrat bei Plänen, die Auswirkungen auf das Personalvolumen bzw. die Personalstruktur und/oder die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten des Unternehmens haben können, im Detail über diese Möglichkeiten informiert werden muss. Daraufhin hatte die Personalvertretung, unterstützt vom OGBL, Klage bei der zuständigen „Inspection du travail et des mines“ eingereicht.

Kläger bekamen recht

Die hat den Klägern nun recht gegeben. In ihrer Entscheidung vom 5. März 2012 stellt die ITM fest, dass die Frachtgesellschaft dem „Comité mixte“ genauere und konkrete Angaben über die Unternehmenspläne machen muss, so dass dieser sich eine klare Meinung über mögliche Auswirkungen eines Joint Venture machen kann.

Mit diesem Urteil seien die Aktivitäten der von der Cargolux gegründeten Unternehmen erst einmal und bis auf Weiteres „eingefroren“, schlussfolgert Hollerich. Erst wenn die Prozeduren eingehalten würden, könnte es gegebenenfalls weitergehen. Dies setze aber voraus, dass ausgehend von den nachzuliefernden genauen Informationen der Unternehmensleitung der gemischte Betriebsrat ein positives Gutachten erstelle. „Dazu müssen wir die Zusage erhalten, dass keine Arbeitsplätze ausgelagert werden“, betont der Gewerkschafter.

Hollerich jedenfalls sieht sich durch das ITM-Urteil auch in der Annahme bestätigt, dass es um die Transparenz bei der Cargolux nicht zum Besten steht.