Sieben Jahre ist es nun her, dass der Gesetzentwurf zur Reform des Scheidungsgesetzes im Parlament deponiert wurde.
Am vorigen Freitag hat der Staatsrat sein bereits zweites Gutachten zu der Reform vorgelegt. Ganz einverstanden mit den Abänderungen des zuständigen Kommission ist der Staatsrat auch diesmal nicht, spricht er doch zwei „oppositions formelles“ aus.
Der erste Einwand richtet sich gegen den Artikel des Textes, welche die Ehe schon allein durch die Einreichung eines Scheidungsantrages als zerrüttet ansieht.
Die Feststellung, ob eine Ehe zerrüttet ist, wäre dann total subjektiver Natur, da sie dann einzig und allein im Ermessen des Antragstellers läge. Der Staatsrat befürchtet, eine solche Klausel führe zu Verstoßungs-Scheidungen.
Reizthema Rentensplitting
Ein weiterer Streitpunkt war und bleibt noch immer die Frage der Altersabsicherung des Partners, der keine eigene Pensionslaufbahn hat oder seine Arbeit während der Ehe unterbrochen hat.
Das Reizwort, das zumindest für einen Teil der verzögerten Umsetzung verantwortlich gemacht wird, lautet Rentensplitting. Es ist auch zu diesem Punkt, wo der Staatsrat, aufgrund „juristischer Unsicherheit“ im Text, ein weiteres „Njet“ ausspricht.
Die vorgeschlagenen Lösungen des Ausschusses werden als zu vage angesehen. Um die Rentenansprüche auszurechnen, hatte die Kommission vorgeschlagen, das Gericht solle sich an die Sozialversicherung wenden, was in den Augen der Staatsräte nicht annehmbar sei. Dazu müsse die Sozialversicherung erst mal wissen, wie sie die Ansprüche berechnen soll.
Außerdem, sei nicht unbedingt jeder, der in Luxemburg wohnt, auch bei der hiesigen Sozialversicherung angemeldet wie z.B die internationalen Beamten. Des Weiteren sei die Sozialversicherung nicht immer über zusätzliche Einkommensquellen des Haushalts informiert. c.mol.
Zu Demaart
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