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Zu lebenslanger Haft verurteilt

Zu lebenslanger Haft verurteilt
(Tageblatt-Archiv)

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Am Mittwoch fiel vor dem Berufungsgericht das Urteil in einem Prozess, bei dem einem 37-jährigen Mann Mord vorgeworfen wird. Er soll vor den Augen seiner eigenen Tochter seine Frau erstochen haben.

Der 37-jährige Angeklagte soll am Nachmittag des 1. September 2010 in der rue Michel Rodange in Esch seine Frau nach einem Streit brutal zusammengeschlagen und ermordet haben. Das Ehepaar lebte mit seinen drei Kindern zusammen und laut Aussagen eines Polizisten in erster Instanz habe sich die Familie in Gegenwart ihrer Nachbarn nie auffällig, aggressiv oder kriminell verhalten.

Zum Zeitpunkt der Tat war die damals zehnjährige Tochter dabei. Der mutmaßliche Täter war vor dem Berufungsrichter, genau wie in erster Instanz, geständig. Insgesamt soll er fünf Mal auf seine Frau eingestochen haben, weil sie angeblich außereheliche Verhältnisse hatte.
„Ich versuchte, mein Leben mit meiner Frau und unseren Kindern aufzubauen, doch zum Tatzeitpunkt war ich nicht ich selbst“, so der Angeklagte während des Prozesses. Er zeigte genau wie in erster Instanz vor den Berufungsrichtern keine Reue für seine Tat, entschuldigte sich aber bei seinen Kindern. Sein Rechtsanwalt, Me Jean Tonnar, forderte vor dem Berufungsgericht mildernde Umstände.

Am Mittwoch nun wurde das Urteil gesprochen und der 37-jährige Mann wurde zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Zudem muss er 150.000 Euro Schadenersatz zahlen.