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Zu Geldstrafen verurteilt

Zu Geldstrafen verurteilt

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LUXEMBURG - Der Herausgeber einer Boulevardzeitschrift musste sich kürzlich vor Gericht wegen Verleumdung verantworten. Ihm wurde vorgeworfen, er habe ein nachgestelltes Bild in einer Zeitschrift veröffentlicht.

Ausgangspunkt dieser Affäre ist der April dieses Jahres. Am 3. April wurde ein Überfall auf die Gruppe G4S gemeldet, die Täter konnten flüchten und es kam zu einer Schießerei auf der Strecke zwischen Windhof und Garnich. Am selben Tag sicherte die Polizei die Spuren am Tatort. Allerdings wurde kurz danach ein Foto in einer Zeitschrift veröffentlicht, auf dem knapp 100 Schusshülsen zu sehen waren. Unter dem Bild stand, dass die Polizei ihre Arbeit falsch durchgeführt und Spuren am Tatort zurückgelassen habe.

Es stellte sich heraus, dass es andere Hülsen waren als die, welche die Täter abgefeuert hatten. Es soll sich bei diesen Hülsen um ein anderes Kaliber gehandelt haben. Man kann demnach davon ausgehen, dass der Fotograf den Tatort manipuliert hatte. Die Staatsanwaltschaft forderte 4.000 Euro gegen den Herausgeber selbst, ebenfalls 4.000 Euro gegen die Gesellschaft und beantragte, dass das Urteil in der besagten Boulevardpresse veröffentlicht werden muss.

Am Donnerstag urteilten die Richter. Der Beschuldigte wurde zu einer Geldstrafe von 4.000 und seine Firma zu 2.000 Euro bestraft. Der Anfrage der Staatsanwaltschaft, das Urteil zu veröffentlichen, kamen die Richter nicht nach.