Im Norden Luxemburgs ging den Beamten des Anti-?Drogendienstes der Zoll- und Akzisenverwaltung ein französischer ?Staatsbürger ins Netz. Er kam vom Drogeneinkauf mit dem Zug aus Holland und hatte insgesamt 210 Gramm Heroin, 487 Gramm Streckmittel sowie 101 Gramm Kokain dabei.
Die Staatsanwaltschaft ordnete die Verhaftung des Schmugglers an. Die Drogen wurden beschlagnahmt.
Bei anschließenden Untersuchungen im Staatslaboratorium wurde festgestellt, dass das Heroin, das für den Straßenverkauf bestimmt war, nur zu einem Bruchteil aus reinem Heroin bestand. Stattdessen enthielt die Dosis Streckmittel wie Koffein und Paracetamol.?
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