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Wer war treibende Kraft?

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Diekirch - Am Donnerstag begann vor dem von Sylvie Conter präsidierten Zuchtpolizeigericht in Diekirch der Prozess gegen den früheren Gerichtsschreiber Jean-Marie B. (52) und die Anwältin Isabel D. (39).

Ihnen wird Geldunterschlagung in Höhe von rund 140.000 Euro, aktive und passive Korruption sowie Fälschung vorgeworfen.

Die beiden geständigen Angeklagten mussten sich eingangs der Verhandlungen von Präsidentin Sylvie Conter denn auch den Vorwurf gefallen lassen, dass es sich bei ihnen um vereidigte Personen handelte, die das daraufhin in sie gesetzte Vertrauen sträflichst missbrauchten. Beim Verhör der Angeklagten, denen man in mehreren Fällen das Fälschen von Aktivbeständen in Konkursverfahren und das Jonglieren mit den Zinsen vorwirft, ging es dem Gericht um die Antwort auf die Frage, wer denn nun die Idee zu diesen Verfehlungen hatte und die treibende Kraft bei ihrer Umsetzung war.

Jonglieren mit Zinsen

Und obwohl Jean-Marie B., der Geldsorgen als Motiv angab, am Donnerstag vor Gericht aussagte, er hätte vorgehabt, ins Außenministerium zu wechseln, hatte er eine weitere Anwältin für eine ähnliche Zweckverbindung angesprochen, die aber das Tribunal davon in Kenntnis setzte. Während Jean-Marie B. am Donnerstag noch versuchte, das Gericht davon zu überzeugen, die mitangeklagte Anwältin hätte ihm diese krummen Touren in einem Restaurant in Anwesenheit ihrer Ehepartner angeboten, erklärte Isabel D., sie habe Angst gehabt, von Jean-Marie B. als Zuständiger für die Vergebung der Konkursverfahren von diesem Verfahren ausgeschlossen zu werden und sei deshalb auf seine Vorschläge eingegangen.

Anfangs habe sie die Dienste von Jean-Marie B. zu einem Stundentarif von 20 Euro dazu genutzt, um für ihre Kanzlei administrative Arbeiten zu erledigen.

Später dann habe er ihr vorgeschlagen, die unterschlagenen Aktivposten und die Zinsen fein säuberlich zu teilen, was sie nicht hätte annehmen dürfen.

Es sei noch erwähnt, dass dem früheren Gerichtsdiener auch noch vorgeworfen wird, sich aus der Asservatenkammer bedient zu haben, sowie man der Anwältin ebenfalls vorwirft, dem Gericht falsche Abrechungen unterbreitet zu haben.

All dies mit dem erschwerenden Umstand, dass es sich wie schon von der Präsidentin erwähnt um Vertrauenspersonen handelte.

Der Prozess, bei dem am Donnerstag der zivile Bereich abgeschlossen werden konnte, wird am Freitag mit den Plädoyers der Verteidigung zum strafrechtlichen Teil und dem Strafantrag der von Pascal Probst vertretenen Staatsanwaltschaft abgeschlossen.