«Wie in den Jahren vorher wird auch dieses Jahr wieder Halloween ‚gefeiert'», twittert die Polizei am Mittwochvormittag. Tatsächlich findet Halloween auch dieses Jahr wieder am 31. Oktober statt.
Es sei nicht erfreulich wenn «Spukgestalten» durch die Gegend ziehen, heißt es in der Mitteilung. Sie würden ihr Unwesen treiben, nicht immer lautlos. Auch würden die «Spukgestalten» Hausfassaden mit Eiern oder Kürbissen bewerfen, Pflanzen aus Gärten reißen, Autos beschädigen und Grabstätten beschmieren.
Straftaten
Deshalb «warnt» die Polizei ausdrücklich die spukenden Gesellen und weist sie darauf hin, dass üble Streiche schnell zu Straftaten werden können. Diese können je nach Vergehen zwischen 25 und 5.000 Euro kosten oder zwischen acht Tagen und drei Jahren Gefängnis liegen.
– Wer Steine oder andere harte Körper gegen fremde Wagen, Häuser, Gebäude oder in Gärten und Umschließungen wirft, wird mit einer Geldstrafe von 25 bis 250 Euro bestraft.
– Mit Gefängnis von 8 Tagen bis zu drei Jahren und mit einer Geldstrafe von 251 bis 5000 Euro wird bestraft, wer folgende Gegenstände zerstört, umstürzt, verstümmelt oder beschädigt: Grabstätten, Gedächtnismäler oder Grabsteine, Denkmäler, Standbilder oder andere Gegenstände, welche zum öffentlichen Nutzen bestimmt sind, oder welche in Kirchen, Kultstätten oder anderen öffentlichen Gebäuden aufgestellt sind.
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