Der Arzt, ein 71-jähriger Gastroenterologen, soll im Jahre 2005 bei der Behandlung einer Morbus-Crohn-Patientin angeblich einen Fehler begangen haben. Die heute 56 Jahre alte Frau würde zum jetzigen Zeitpunkt immer noch unter den Folgen dieser Behandlung leiden.
Dem Gastroenterologen, der im CHL arbeitete, wird vorgeworfen, bei dieser Behandlung die künstliche Ernährung der Patientin nicht richtig gewährleistet zu haben.
So soll die erforderliche Menge an Vitamin B1 der Frau nicht verabreicht worden sein, wodurch bei ihr Lähmungen der Beine und eine Trübung der Sicht eingetreten seien.
Das Urteil in dieser Affäre wird am 21. Februar ergehen.
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