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Warum musste Rafael sterben?

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Am Montag wurde vor dem Berufungsgericht ein Prozess verhandelt bei dem sich ein 32-jähriger Mann wegen versuchtem Totschlag verantworten muss. Ihm droht eine lebenslange Haftstrafe.

Die Fakten gehen auf Allerheiligen des Jahres 2008 zurück. Der dreijährige Rafael ist an dem Tag wegen einem schweren Hirntrauma ums Leben gekommen. Das Opfer war der Sohn der damaligen Lebensgefährtin des Angeklagten Ricardo C. Letzterer hatte am besagten Abend die alleinige Obhut über seinen Sohn. Wie die beiden Experten aus Deutschland und Frankreich in erster Instanz übereinstimmend feststellten, handelte es sich bei den tödlichen Verletzungen um eine innere Fraktur der Schädeldecke im Bereich des linken Ohrs, die nur durch einen schweren Schlag zustande kommen konnte.

Da der mutmaßliche Täter bei seiner von den Gutachtern verworfenen These eines Sturzes des Knaben vom Sofa blieb, er aber als Einziger zur fraglichen Zeit mit dem Kind zusammen war, mussten die Richter in erster Instanz sich an die zeitlichen Fakten und die pathologischen Indizien halten. Sie verurteilten Ricardo C. am Montag denn auch zu 25 Jahren Haft ohne Bewährung und folgten damit dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft.

Abwesenheitsurteil

Der Mann wurde ebenfalls von der Kriminalkammer des Berufungsgerichtes bereits zu einer Haftstrafe von 25 Jahren verurteilt. In diesem Prozess wurde jedoch ein Abwesenheitsurteil gesprochen. Der Mann hatte sich in die USA abgesetzt, und wurde dort im Januar dieses Jahres anlässlich einer Polizeikontrolle festgenommen. Der Mann hat gegen das Urteil aus zweiter Instanz Einspruch erhoben und hatte am Montag erneut die Möglichkeit sich vor den Richtern des Berufungsgerichtes zu erklären.

Ricardo C. erklärte im Detail was sich am Tatabend abgespielt hat. Zu Beginn der Sitzung erläuterte der Beschuldigte, dass er Einspruch erhoben hat, weil nichts mit dem Tod des kleinen Rafaels zu tun hat.

Keine Erklärung

„An dem besagten Abend musste die Mutter des Jungen zur Arbeit fahren und ich wurde beauftragt auf den Dreijährigen aufzupassen. Der Junge spielte am Abend in der Nähe des Sofas. Als ich ihm sein Pyjama anziehen wollte, bemerkte ich hinter seinen Ohren rote Flecken. Ich dachte mir nichts dabei und legte Rafael auf den Sofa, wo er schlafen sollte. Auch ich legte mich auf die andere Seite der Couch“, so der Angeklagte. Ricardo C. erklärte dann, er sei mitten in der Nacht erwacht und habe bemerkt, dass Rafael neben dem Sofa lag. Er habe versucht den Jungen wieder auf die Couch zu legen, jedoch habe der Junge sich nicht mehr bewegt. Anschließend soll der Beschuldigte die Mutter alarmiert haben. Der Arbeitgeber der damaligen Freundin von Ricardo C., und nicht er selbst, habe den Krankenwagen gerufen. Dies erklärte der Beschuldigte damit, dass er kein Kredit mehr auf seinem Mobiltelefon hatte. Im Krankenhaus, wurde Rafael notoperiert, allerdings war er nicht mehr zu retten.

Auf die Frage des Richters, wie der Angeklagte sich die Schädelfraktur erkläre, sagte Ricardo C. er wüsste es nicht. Die Gutachter schilderten den Richtern aus erster Instanz, dass die Fraktur nicht durch das Fallen vom Sofa entstanden sein kann. Der Angeklagte kann den Richtern keine Erklärung geben warum Rafael an dem Abend sterben musste. In erster Instanz machte Ricardo C. genau dieselben Aussagen.
Die Rechtsanwältin des Nebenklägers beantragte die Bestätigung des Urteils aus erster Instanz.

Weitere Gewalt im Spiel

Die Verteidigerin des Angeklagten ihrerseits erklärte in ihrem Plädoyer, dass nicht bewiesen werden kann, dass der Mann dem Jungen Verletzungen zugefügt hat. Demnach beantragte sie den Freispruch für ihren Klienten. Sie ging ebenfalls darauf ein, dass Ricardo C. nicht vorbestraft ist.

Die Vertreterin der Generalstaatsanwaltschaft forderte die Bestätigung des Urteils. Dies wären 25 Jahre feste Haft. Die Vertreterin der Generalstaatsanwaltschaft erläuterte, dass sich am Tatabend niemand anders als Rafael und Ricardo C. in der Wohnung aufhielten. Zudem basierte sich die Vertreterin der Generalstaatsanwaltschaft auf die Zeugenaussagen der Gutachter, die bestätigten, dass die Verletzungen nicht vom einfachen Sturz kommen konnten sondern, dass eine weitere Gewalt mitspielte. Urteil wird am 20. November ergehen.